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Prozess um Sprengung einer Identitären-Versammlung in Wien

13. Jan. 2026 · Lesedauer 1 min

Wegen versuchter Sprengung einer Versammlung wird am Mittwoch am Wiener Landesgericht gegen sieben mutmaßliche Vertreter des "Schwarzen Blocks" - Autonome, die bei Demonstrationen mit abgestimmtem Verhalten und meist schwarzer Kleidung nach außen hin geschlossen auftreten - verhandelt. Die Angeklagten sollen am 20. Juli 2024 gemeinsam mit weiteren unbekannten Mittätern mit Gewalt gegen eine nicht verbotene Kundgebung der Identitären Bewegung vorgegangen sein.

Die Kundgebung war zum Thema "Kritik der Wiener Migrationspolitik" angemeldet worden, an ihr beteiligten sich neben den rechtsextremen Identitären weitere rechtsgerichtete Gruppierungen. Laut Strafantrag sollen sich die Angeklagten nach einem über soziale Medien lancierten Gewaltaufruf zu einem Block zusammengeschlossen und mehrfach unter Anwendung von Körperkraft versucht haben, eine Sperrkette der Polizei zu durchbrechen und zur Kundgebung durchzudringen, was die Exekutive gerade noch verhindern konnte. Auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung wird den Angeklagten angekreidet.

Die Verhandlung findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Neben polizeilichem Saalschutz dürften auch Beamte vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) zugegen sein. Das Landesgericht hat für die Dauer der mehrstündigen Verhandlung ein Film - und Fotoverbot erlassen.

Zusammenfassung
  • Am Mittwoch beginnt am Wiener Landesgericht der Prozess gegen sieben mutmaßliche Vertreter des 'Schwarzen Blocks', denen die versuchte Sprengung einer Identitären-Kundgebung am 20. Juli 2024 vorgeworfen wird.
  • Die Angeklagten sollen nach einem Gewaltaufruf über soziale Medien versucht haben, gemeinsam mit weiteren unbekannten Personen eine Polizeisperrkette zu durchbrechen, um zu der nicht verbotenen Versammlung vorzudringen.
  • Die Verhandlung findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, mit polizeilichem Saalschutz, Beamten des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie einem Film- und Fotoverbot für die Dauer der mehrstündigen Sitzung.