Oster-Lockdown: Die Maßnahmen im Überblick

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Am Donnerstag tritt der Oster-Lockdown im Osten des Landes in Kraft. Die entsprechende Verordnung wird für Montag erwartet. Zuvor finden noch Gespräche statt. Laut PULS 24 Informationen wird Take-away nicht verboten.

Am 1. April treten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland strengere Corona-Regelungen in Kraft. Ein erster Entwurf der Verordnung zur "Oster-Ruhe" liegt PULS 24 vor. Wien verlängert den Lockdown und sperrt auch den Handel bis 11. April, wie Wiens Bürgermeister Michael Ludwig am Montagnachmittag verkündete, während in Niederösterreich und dem Burgenland noch abgewartet wird. Dort gelten Lockdown und Handels-Beschränkungen vorerst bis zum 6. April. 

Gesundheitsminister Rudolf Anschober begrüßt Ludwigs Entscheidung, den Lockdown zu verlängern. Die Verordnung sei bereits in Bearbeitung. Er hofft, dass die anderen Bundesländer bald nachziehen. In Niederösterreich hofft man aber, dass die bereits getroffenen Maßnahmen reichen, im Burgenland drängt Hans Peter Doskozil auf eine gesamt-österreichische Lösung. Mehr dazu finden Sie hier

Die Lockdown-Maßnahmen im Überblick: 

  • Ganztätige Ausgangssperre: Am Gründonnerstag tritt in der Ostregion wieder eine ganztägige Ausgangssperre in Kraft. Laut "Krone" soll die Ausgangssperre nicht - wie die anderen Maßnahmen - bis zum 6. April, sondern zumindest in Wien bis zum 11. April gelten, in Niederösterreich und dem Burgenland vorerst noch bis zum 6. April. Die eigene Wohnung darf nur zur Deckung der eigenen Grundbedürfnisse, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, für berufliche Zwecke, sowie zum Aufenthalt im Freien zu Zwecken der körperlichen und psychischen Erholung verlassen werden.

  • Ausreisebeschränkungen: Die selben Ausnahmen wie bei der Ausgangssperre sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während der "Osterruhe" verlassen oder betreten darf. 

  • Treffen mit nur einer Person: Das Osterfest im Familienkreise dürfte ausfallen. Persönliche Treffen sind - auch untertags - nur noch dann zulässig, wenn Personen aus einem Haushalt nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder.

  • Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht: Ab 1. April muss in Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man nicht alleine ist. Der entsprechende Erlass wird für Dienstag erwartet, da die Regelung zuvor durch den Bundesrat muss.

  • Take-away: Entgegen anderslautender Medienberichte wird Essensabholung laut PULS 24 Informationen nicht verboten werden. Essen soll weiterhin selbst vom Lokal abgeholt werden können. Lieferdienste dürfen zustellen. 

  • Handel sperrt zu: Der Handel wird laut "Krone"-Informationen in Wien vom 1. bis zum 11. April geschlossen. Ob Burgenland und Niederösterreich mitziehen oder dort nur bis zum 6. zugesperrt wird, bleibt noch offen. Die Landeshauptleute Johanna Mikl-Leitner (ÖVP, NÖ) und Hans Peter Doskozil (SPÖ, Bgld) wollen noch weiter beraten. Es sind nur Supermärkte, Apotheken, etc. von der Schließung ausgenommen - wie bereits in früheren Lockdowns. Click & Collect ist weiterhin erlaubt. Auch die körpernahen Dienstleister wie Friseure sperren zu. 

  • Museen und Freizeiteinrichtungen geschlossen: Auch Freizeiteinrichtungen, Museen, Tiergärten und Bibliotheken müssen ihre Türen bis zum 6. April schließen.

  • Schule: Nach dem Oster-Lockdown gehen die Schulen im Osten ins Distance Learning über. Derzeit geht Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) davon aus, dass dieser am 12. April enden wird. 

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ribbon Zusammenfassung
  • Am 1. April treten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland strengere Corona-Regelungen in Kraft. Wien verlängert den Lockdown und sperrt auch den Handel bis 11. April. In Niederösterreich und dem Burgenland gilt der Lockdown bis zum 6. April.
  • Am Donnerstag tritt der Oster-Lockdown im Osten des Landes in Kraft. Die entsprechende Verordnung ist laut Gesundheitsminister Anschober in Bearbeitung.
  • Laut PULS 24 Informationen wird Take-away nicht verboten.
  • Der Lockdown umfasst auch Ausreisebeschränkungen. Die Bundesländer dürfen nur mehr für die selben Ausnahmen wie bei der Ausgangssperre verlassen werden.
  • Die bisher bekannten Verschärfungen im Überblick: Ganztätige Ausgangssperre - Treffen mit nur einer Person - Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
  • Handel sperrt zu - Museen und Freizeiteinrichtungen geschlossen - Schule im Distance Learning

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