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Neuer Hebammen-Gesamtvertrag bringt bessere Versorgung

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Die Versorgung werdender Mütter und ihrer Kinder rund um die Geburt wird verbessert. Das sieht ein neuer Gesamtvertrag vor, den die Sozialversicherung mit dem Österreichischen Hebammengremium vereinbart und den die Konferenz der Sozialversicherungsträger am Montag freigegeben hat.

Der neue Hebammen-Gesamtvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Telefonberatung und telemedizinische Betreuung

Erstmalig im Gesamtvertrag inkludiert sind Modernisierungen wie Telefonberatungen und die telemedizinische Betreuung unter besonderen Umständen, beispielsweise aufgrund einer Pandemie oder der Unmöglichkeit der persönlichen Betreuung. Neu ist auch die Aufnahme der Leistung des Hebammenbeistands bereits vor der Geburt ab der 32. Schwangerschaftswoche bei einer geplanten stationären Spitals-Entbindung, teilte der Dachverband der Sozialversicherungsträger mit.

Mehr Flexibilität bringt die Möglichkeit, dass Hebammen Planstellen ab sofort auch teilen können, außerdem können sie andere Hebammen zur Entlastung anstellen. Weiters wurden die Tarife für Hausbesuche und Ordinationen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 erhöht und weitere jährliche Anhebungen bis 2025 fixiert. Für alle Tarife wurde eine automatische Valorisierung beginnend ab 2025 vereinbart.

266 neue Planstellen

Der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, kündigte an, dass nach dem Abschluss des Gesamtvertrages in ganz Österreich 266 Planstellen zu 40 Wochenstunden für Hebammen ausgeschrieben werden. Durch den neuen Stellenplan ergebe sich eine erhebliche Ausweitung der Sachleistungsversorgung in ganz Österreich. "Das ist ein Meilenstein in der Versorgung", zeigte sich Huss in einer Aussendung begeistert.

Auch die Präsidentin des Hebammengremiums, Gerlinde Feichtlbauer, zeigte sich überzeugt davon, dass es mit dem neuen Gesamtvertrag mehr Hebammen mit Kassenvertrag geben werde. Höhere Kassentarife, zeitgemäße Teilzeitlösungen und den Fokus auf Nachsorge nannte sie als Eckpunkte der neuen Kassenverträge, die damit "ein schönes Stück attraktiver" würden als bisher. "Die neuen Kassentarife führen die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heran. Außerdem gibt es nun auch zeitgemäße Teilzeitlösungen für Kassenhebammen, so dass mehr Kolleginnen die Möglichkeit haben, mit Kassenvertrag zu arbeiten", ist auch Feichtlbauer zufrieden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Versorgung werdender Mütter und ihrer Kinder rund um die Geburt wird verbessert.
  • Das sieht ein neuer Gesamtvertrag vor, den die Sozialversicherung mit dem Österreichischen Hebammengremium vereinbart und den die Konferenz der Sozialversicherungsträger am Montag freigegeben hat.
  • Der neue Hebammen-Gesamtvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
  • "Das ist ein Meilenstein in der Versorgung", zeigte sich Huss in einer Aussendung begeistert.