Neue Runde für Kotz-Smiley-Prozess um Klagenfurter Stadtchef
Bereits im Sommer 2023 war es im Kommentarbereich eines Facebook-Postings zu einer Benennung eines Platzes in Klagenfurt hoch hergegangen. Der später Angeklagte hatte eine unschöne Bemerkung über Scheider verfasst und diese mit sich übergebenden Smileys garniert. Von einem anderen User stammte ein weiterer Kommentar mit der Formulierung "Gangster im Rathaus" und weiteren Emoticons mit Magenbeschwerden. Diesen Satz hatte der Angeklagte wiederum geliked.
Die Strafe für den Klagenfurter fiel dann mit nicht weniger als fünf Monaten bedingter Haft durchaus deftig aus, was vor allem mit seinen Vorstrafen zusammenhing. Nun schickte das OLG die Causa aber wieder ans Landesgericht Klagenfurt zurück, wo neu verhandelt werden muss. Begründung: "Das Urteil wurde aufgehoben, weil Feststellungen gefehlt haben. Konkret wurde der Bedeutungsinhalt des Emoticons nicht festgestellt." Es sei nämlich nicht nur entscheidend, was man postet, sondern auch, was damit gemeint ist. Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.
Zusammenfassung
- Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil gegen einen Klagenfurter, der im Sommer 2023 wegen beleidigender Facebook-Kommentare gegen Bürgermeister Christian Scheider zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden war, aufgehoben.
- Die Rückverweisung ans Landesgericht Klagenfurt erfolgte, weil laut OLG der Bedeutungsinhalt des verwendeten Kotz-Emoticons nicht ausreichend festgestellt wurde.
- Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest, der Fall muss nun erneut verhandelt werden.