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Waldhäusl-Sager: Anwalt Embacher bringt Anzeige ein

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FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat sich bei "Pro und Contra" auf PULS 24 Schüler:innen gegenüber menschenverachtend geäußert. Rechtsanwalt Wilfried Embacher sieht darin den Straftatbestand der Verhetzung erfüllt.

Wie am Mittwoch bereits angekündigt brachte der Rechtsanwalt Wilfried Embacher eine Sachverhaltsdarstellung (Anzeige) bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Verhetzung ein. Diese liegt PULS 24 vor. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Aussagen von FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl nach dem Paragraf 283 StGB (Verhetzung) strafrechtlich relevant sind.

Waldhäusl war von einer Schülerin damit konfrontiert worden, dass fast ihre ganze Klasse, mit der sie die "Pro und Contra"-Diskussion besucht hatte, nicht dort sitzen würde, wenn seine Asylpolitik umgesetzt worden wäre. Der FPÖ-Landesrat antwortet darauf: "Ja, wenn das schon lange geschehen wäre, dann wäre Wien noch Wien."

Embacher argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass hier eine wörtliche Beschimpfung dargestellt werden könnte, die öffentlich geäußert und medial ausgestrahlt wurde.

Embacher argumentiert, dass Waldhäusel mit Absicht die Menschenwürde der Mitglieder einer Gruppe verletzt haben könnte. "Die Aussage 'Wien wäre noch Wien' kann nur so verstanden werden, dass Wien jetzt nicht mehr Wien ist, Wien somit eine negative Veränderung erlebt hat, die zum Verlust des früheren Wien geführt hat", hält er in der Anzeige fest.

Hätte es geschlossene Grenze und somit keine Migration gegeben, dann wäre Wien laut Waldhäusel besser, schreibt Embacher. Damit würde Waldhäusl das Lebensrecht der Schüler:innen als gleichwertige Bürger:innen Wiens bestreiten ohne ihnen ein konkretes Verhalten vorzuwerfen.

Rechtsanwalt Wilfried Embacher spricht am Donnerstag um 19:55 Uhr im Newsroom LIVE über die Anzeige.

ribbon Zusammenfassung
  • FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat sich bei "Pro und Contra" auf PULS 4 Schüler:innen gegenüber menschenverachtend geäußert.
  • Rechtsanwalt Wilfried Embacher sieht darin den Straftatbestand der Verhetzung erfüllt.
  • Er brachte daher am Donnerstag eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein.