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Nach OGH-Urteil

Fußfessel statt Gefängnis? Neues Gesetz könnte Grasser nützen

Heute, 15:13 · Lesedauer 2 min

Das Budgetbegleitgesetz bringt neue Regeln für den Einsatz von Fußfesseln. Davon könnte vor allem der kürzlich verurteilte Karl-Heinz Grasser profitieren. Seine tatsächliche Haftzeit dürfte nun deutlich kürzer ausfallen.

Bereits im Regierungsprogramm der türkis-rot-pinken Koalition war eine Ausweitung der elektronisch überwachten Fußfessel vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die "angespannte Haftsituation in Österreich" zu entschärfen.

Nun soll die Maßnahme schneller umgesetzt werden als erwartet: Bereits ab 1. September 2025 soll eine Fußfessel auch bei Personen zum Einsatz kommen können, die noch 24 Monate Haft zu verbüßen haben, berichtet die "Krone".

Derzeit liegt die Grenze noch bei zwölf Monaten.

Grasser profitiert wohl von neuer Regelung

Von dieser Änderung könnte ausgerechnet Karl-Heinz Grasser profitieren. Seine vierjährige Freiheitsstrafe in der Causa BUWOG wurde erst vor wenigen Wochen vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.

Seit der schriftlichen Zustellung des rechtskräftigen Urteils Ende April bleiben dem Ex-Finanzminister noch rund zwei Wochen, um seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck anzutreten.

Dort wird geprüft, ob bei Grasser eine Halbstrafe oder Zwei-Drittel-Strafe zur Anwendung kommt. Im Fall einer Halbstrafe müsste er rund 22 Monate absitzen, bei Zwei-Drittel-Strafe etwa 30 Monate. Danach wäre eine bedingte Entlassung möglich.

Die neue Fußfessel-Regelung könnte Grasser eine längere Haft ersparen: Bei einer Halbstrafe könnte er bereits ab 1. September 2025 eine Fußfessel beantragen.

Kommt eine Zwei-Drittel-Strafe zur Anwendung, könnte er zumindest den Rest seiner Strafe ab Jänner 2026 im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Anwälte könnten Haftantritt hinauszögern

Theoretisch könnte Grassers Anwaltsteam auch versuchen, den den Haftantritt bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung hinauszuzögern. Das wäre etwa bei Krankheit oder Verletzung möglich.

Grasser könnte dann noch auf freiem Fuß den elektronisch überwachten Haftantritt beantragen und müsste somit keine Zeit hinter Gittern verbringen. Diese Option gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.

Video: Pleite ins Gefängnis: Grasser meldet Privatinsolvenz

Zusammenfassung
  • Das Budgetbegleitgesetz bringt neue Regeln für den Einsatz von Fußfesseln.
  • Davon könnte vor allem der kürzlich verurteilte Karl-Heinz Grasser profitieren.
  • Seine tatsächliche Haftzeit dürfte nun deutlich kürzer ausfallen.