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Mehr Zuverdienst bei Familien- und Studienbeihilfe möglich

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat sich auf die Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familien- und Studienbeihilfe verständigt. Ab nun sollen diese jährlich an die Inflation angepasst werden, kündigten Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer am Freitag an.

Studierende, die neben ihrem Studium auch noch arbeiten gehen, "erbringen doppelt Leistung", betonte Plakolm: "Egal, ob sie kellnern, im Callcenter sitzen, am Bau aushelfen oder in ihrem zukünftigen Fachgebiet Erfahrungen sammeln." Zuletzt sei der Korridor in dem sie sich mit ihrem Zuverdienst bewegen konnten, schmäler geworden.

Dem wolle man nun entgegen wirken, so Plakolm: "Denn die Fleißigen sollen angespornt und nicht bestraft werden."

Maurer betonte, dass es ihr bereits seit ihrer Zeit als ÖH-Vorsitzende ein zentrales Anliegen gewesen sei, dass das Studium allen offen stehe, egal welchen ökonomischen Background sie haben. Mit der Valorisierung der Zuverdienstgrenze werde es nun einfacher, sein Studium selbst zu finanzieren.

Maurer sieht "Meilenstein" 

Früher hätten arbeitende Studierende teilweise bewusst ihre Arbeitszeit reduziert, um die Beihilfen nicht zu verlieren. Maurer sieht in dem jetzigen Schritt einen "Meilenstein" und die "grüne Handschrift" dieser Bundesregierung.

Sowohl Plakolm als auch Maurer erinnerten daran, dass die Koalition bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit die Zuverdienstgrenze von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht hatte. Bereits damals habe man die fehlende Valorisierung der vergangenen Jahre ausgeglichen. Nun erfolge dies automatisch jedes Jahr.

Wichtig sei die Valorisierung auch für Menschen mit Behinderung, die häufig in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen stünden. Diese könnten nun weiterhin am Arbeitsmarkt teilhaben, ohne Einbußen bei ihrer Familienbeihilfe befürchten zu müssen, hieß es.

Kommenden Mittwoch soll die Regelung, die rückwirkend ab Jänner in Kraft tritt, beschlossen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die schwarz-grüne Bundesregierung hat die Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familien- und Studienbeihilfe beschlossen, die jährlich an die Inflation angepasst wird.
  • Die Zuverdienstgrenze wurde bereits von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht und tritt rückwirkend ab Januar in Kraft.
  • Menschen mit Behinderung und Studierende profitieren gleichermaßen, da sie nun mehr verdienen können, ohne ihre Beihilfen zu verlieren.