Krankenkasse zahlt nicht mehr für Homöopathie

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Die ÖGK erstattet keine homöopathischen Behandlungen mehr. Die Wirksamkeit sei nicht nachgewiesen, so die Begründung.

Die Krankenkasse erstattet ab sofort keine Homöopathie-Behandlungen mehr. Das teilte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) der "Neuen Vorarlberger Zeitung" mit.

Auch gegenüber PULS 24 bestätigte die ÖGK, dass der Medizinische Dienst der ÖGK beauftragt sei, "keine Homöopathika zu bewilligen, da aufgrund mangelnder medizinischer Evidenz eine Verschreibung als Krankenbehandlung nicht zielführend ist."

In der Vergangenheit habe es in einzelnen Bundesländern Vereinbarungen gegeben, Kosten für Homöopatie-Behandlungen "in bestimmten Fällen" zu übernehmen. Mit der Fusion zur Österreichischen Gesundheitskasse mit 1. Jänner 2020 wurde festgelegt, diese Vereinbarungen auslaufen zu lassen, heißt es weiter.

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres spricht auch im Newsroom LIVE u.a. über die Homöopathie-Behandlungen.

Krankenbehandlung "entsprechend der aktuellen medizinischen Evidenz"

Aus Sicht der Österreichischen Gesundheitskasse sei es entscheidend, "eine Krankenbehandlung entsprechend der aktuellen medizinischen Evidenz, Leitlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten", betont man.

Auch auf ihrer Website erklärt die ÖGK, dass "Behandlungen, für die kein wissenschaftlicher medizinischer Wirkungsnachweis vorliegt," von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Als Beispiel für eine solche wird ausdrücklich die Homöopathie genannt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Krankenkasse erstattet ab sofort keine Homöopathie-Behandlungen mehr. Das teilte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) der "Neuen Vorarlberger Zeitung" mit.
  • Auch gegenüber PULS 24 bestätigte die ÖGK, dass der Medizinische Dienst der ÖGK beauftragt sei, "keine Homöopathika zu bewilligen, da aufgrund mangelnder medizinischer Evidenz eine Verschreibung als Krankenbehandlung nicht zielführend ist."
  • Mit der Fusion zur Österreichischen Gesundheitskasse mit 1. Jänner 2020 wurde festgelegt, diese Vereinbarungen auslaufen zu lassen, heißt es weiter.
  • Aus Sicht der Österreichischen Gesundheitskasse sei es entscheidend, "eine Krankenbehandlung entsprechend der aktuellen medizinischen Evidenz, Leitlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten", betont man.
  • Auch auf ihrer Website erklärt die ÖGK, dass "Behandlungen, für die kein wissenschaftlicher medizinischer Wirkungsnachweis vorliegt," von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Als Beispiel für eine solche wird ausdrücklich die Homöopathie genannt.

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