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Kanzleramt-Mails: WKStA bekommt in erster Instanz recht

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.

Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der "Standard" online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.

Bisher keine Mails übermittelt

Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.

Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut "Standard" nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Die WKStA hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.
  • Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen.

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