APA/GEORG HOCHMUTH

Justiz wehrt sich gegen "falsche" Darstellung von Kanzler Kurz

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Das Justizministerium hat am frühen Dienstagabend in einer Aussendung die Darstellung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) richtiggestellt, der zufolge nur ein Prozent aller durch die WKStA Beschuldigten verurteilt worden sei.

Am Montag sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) - bei einer Pressekonferenz auf die Ermittlungen gegen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel angesprochen - dass die WKStA 40.000 Personen als Beschuldigte geführt hätte, wovon nur ein Prozent verurteilt wurden. Blümel wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldiger geführt, wogegen Kurz ihn in Schutz nahm.

Das Justizministerium widersprach dieser Darstellung in einer Presseaussendung am frühen Dienstagabend. "Der Schluss, dass lediglich ein Prozent angeklagt werden, ist falsch", heißt es in der Aussendung.

Justiz-Statistik unterscheidet nicht

Die Zahlen stammen laut Aussendung aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage am 7. Dezember 2020. Gefragt wurde dabei u.a. von Wolfgang Gerstl, ÖVP-Fraktionsvorsitzenden im Ibiza-Untersuchungsausschuss, nach der Zahl der "Verdächtigen" und "Beschuldigten".

Die Statistik der Justiz, auf deren Basis die parlamentarische Anfrage beantwortet wurde, unterscheide nicht zwischen "Verdächtigen" und "Beschuldigten". Die Zahl von knapp 40.000 umfasse also beide Kategorien und beziehe sich zudem auf einen Zeitraum von zwölf Jahren, heißt es zur Erklärung. Diese Umstände seien auch bereits in der Anfragebeantwortung klargestellt worden. Die Unterscheidung zwischen "Verdächtigen" und "Beschuldigten" gebe es überhaupt erst seit dem Jahr 2014.

Verdächtig ist jede Person, die etwa in einer Anzeige namentlich genannt wird. Beschuldigt ist man erst wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige oder den Verdacht für so plausibel hält, dass sie Ermittlungen einleitet - wie aktuell im Fall von Gernot Blümel in Zusammenhang mit der Causa Ibiza.

Bereits am Montagabend hatte Vizekanzler und interimistischer Justizminister Werner Kogler (Grüne) dies ebenfalls berichtigt.

Anklage oder Einstellung "kein Qualitätsmerkmal"

Die Zahl umfasst laut Justizministerium alle Verfahren, auch jene, die im Zuge des Ermittlungsverfahrens an andere Staatsanwaltschaften abgetreten und dort allenfalls angeklagt wurden. Die Staatsanwaltschaft ist per Gesetz dazu verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen und zu klären, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.

Komme die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht vorliege, würden die Ermittlungen einstellen. "Der Erfolg der staatsanwaltschaftlichen Arbeit im Ermittlungsverfahren liegt in der Aufklärung des Sachverhalts", betont Justizsprecherin Christina Ratz in der Aussendung. Ob es zu einer Anklage komme oder das Verfahren eingestellt werde, sei kein Qualitätsmerkmal der Ermittlungsarbeit.

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  • Das Justizministerium hat am frühen Dienstagabend in einer Aussendung die Darstellung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) richtiggestellt, der zufolge nur ein Prozent aller durch die WKStA Beschuldigten verurteilt worden sei.

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