Janik: Sterbehilfe-Regelung "salomonische Lösung"

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Menschenrechtsexperte Ralph Janik zeigt sich im PULS 24 Interview mit der Sterbehilfe-Regelung zufrieden. Sie entspreche einer "salomonischen Lösung". Nur die Begutachtungsfrist von drei Wochen sei laut Janik zu kurz.

Mit der neuen Regelung zur Sterbehilfe habe man eine "salomonische Lösung" gefunden, meint Menschenrechtsexperte Ralph Janik gegenüber PULS 24. Der "Brückenbau" zwischen Missbrauchsprävention und Selbstbestimmung sei laut ihm gelungen. Nun gehe es darum, wie die Praxis aussehen wird.

Damit das Gesetz bis zum Jahresende fixiert ist, muss es noch die parlamentarische Begutachtungsfrist durchlaufen. Diese dreiwöchige Frist sei laut Janik "nicht ausreicht. (…) Das ist ein derartig heikles Thema, dass man gar nicht genug Zeit haben kann".

"Manche Länder sind wesentlich strenger", sagt Janik. Als Beispiele nennt er etwa die Niederlande oder Belgien. Bisher gäbe es einfach "keinen weitgehenden europäischen Mindeststandard", erklärt er im Interview. Ob der europäische Gerichtshof einen solchen erlassen werde, sei laut dem Experten fraglich. Er selbst vertritt allerdings die Meinung, dass Sterben ein Menschenrecht sei, "weil es einfach die Autonomie erfordert, frei von staatlichem Eingreifen, bei schweren Erkrankungen zu entscheiden, ob, wann und wie man sterben möchte".

Ärztekammer mit Regelung zufrieden

Auch die Ärztekammer reagiert zufrieden auf den Regierungsvorschlag in Sachen Sterbehilfe. Die Position der Ärzte sei gehört worden. Gut sei, dass eine restriktive Lösung gewählt worden sei. Wichtig sei den Medizinern, dass niemand gezwungen werden könne, weder Patienten noch Ärzte. Auch sei sichergestellt, dass die Sterbehilfe zu keinem Geschäftsmodell wie in anderen Ländern werde, heißt es seitens der Ärztekammer. Besonders wichtig sei auch der Ausbau des Hospizwesens.

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ist zu Gast im Newsroom LIVE ab 22:20 Uhr auf PULS 24.

Die Sozialversicherung begrüßte indes die Aufdotierung der Mittel für Hospiz- und Palliativbetreuung im Rahmen des Sterbehilfe-Pakets. Mit der Einrichtung des "Hospiz- und Palliativfonds" würden sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen in ganz Österreich ausgebaut, um landesweit gleiche Versorgungsstandards zu erreichen.

ÖGK-Obmann Andreas Huss meinte in einer Aussendung, die Kassen stellten gerne einen Teil der notwendigen Mittel aus Versichertenbeiträgen zweckgebunden zur Verfügung. Allerdings müsse bei neuen Aufgaben auch eine entsprechende finanzielle Abdeckung garantiert sein. Denn sonst führe dies logischerweise zu einer Verschlechterung der Bilanz der Gesundheitskasse und reduziere sowohl die Möglichkeiten zur Finanzierung und Organisation ihrer Kernaufgaben als auch der notwendigen Weiterentwicklungen für die Versicherten.

Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. 

Ordensspitäler zeigen sich skeptisch

Die Wiener Ordensspitäler zeigten sich indes skeptisch, ob in ihren Krankenhäusern Sterbehilfe stattfinden kann. Als christliche Einrichtungen seien sie dem Lebensschutz verpflichtet, meinte ein Sprecher im "Mittagsjournal". Daran werde sich auch nichts Grundsätzliches ändern. Ein Positionspapier soll Ende November vorliegen.

Die Apothekerkammer teilt auf APA-Anfrage nüchtern mit, dass man dem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Versorgung auch in diesem Bereich übernehmen werde. Die einzelne Apotheke sei aber nicht zur Abgabe des definierten Präparats und der Begleitmedikation verpflichtet. Dasselbe gilt für die in einer Apotheke tätigen Apothekerinnen und Apotheker.

Jedenfalls müsse man anhand der vorgelegten Sterbeverfügung durch Einsicht in ein Sterbeverfügungsregister prüfen, ob die betreffende Person oder eine von dieser nominierte Hilfsperson zum Bezug des definierten Präparats berechtigt ist. Dadurch soll ein möglicher Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit der neuen Regelung zur Sterbehilfe habe man eine "salomonische Lösung" gefunden, meint Völkerrechtsexperte Ralph Janik gegenüber PULS 24.
  • Der "Brückenbau" zwischen Missbrauchsprävention und Selbstbestimmung sei laut ihm gelungen. Nun gehe es darum, wie die Praxis aussehen wird.
  • Über die Begutachtungsfrist von drei Wochen meint er, dass diese Zeitspanne "nicht ausreicht. (…) Das ist ein derartig heikles Thema, dass man gar nicht genug Zeit haben kann".
  • "Manche Länder sind wesentlich strenger", sagt Janik. Als Beispiele nennt er etwa die Niederlande oder Belgien.
  • Bisher gäbe es einfach "keinen weitgehenden europäischen Mindeststandard", erklärt er im Interview. Ob der europäische Gerichtshof einen solchen erlassen werde, sei laut dem Experten fraglich.
  • Er selbst vertritt allerdings die Meinung, dass Sterben ein Menschenrecht sei, "weil es einfach die Autonomie erfordert frei von staatlichem Eingreifen, bei schweren Erkrankungen zu entscheiden, ob, wann und wie man sterben möchte".

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