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Impfpflicht: Land Steiermark erwartet 1,3 Millionen Euro Portokosten

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Mit Montag endete die Begutachtungsfrist beim Impfgesetzentwurf. Auch einige Länder gaben eine ab und kritisieren vor allem die "nicht realistische" Schätzung bezüglich der Anzahl der Verfahren und Beschwerden.

Die Impfpflicht kommt, zeigt sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) auch am Dienstag sicher. Selbige wird nun den Instanzenweg gehen und auf diesem final entschieden werden. Die Begutachtungsfrist ist vorbei und brachte am letzten Tag noch die Stellungnahmen einiger Länder. Unter anderem wird dort bekrittelt, dass die Schätzung der zu führenden Beschwerdeverfahren beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht "nicht realistisch" ist. Das Land Vorarlberg schätzt beispielsweise etwa 40.000 bis 68.000 Verfahren pro Jahr alleine gegen Personen, "die dem harten Kern der Impfgegner zuzurechnen sind". Dem gegenüber steht die Schätzung des Bundes mit "lediglich 4.500 Beschwerdeverfahren".

Steiermark

Tirol und Steiermark liefern auch eigene Berechnungen der zu erwarteten Kosten – teilweise sehr detailliert. In der Steiermark rechnet man alleine für den Versand der Strafverfügungen mit Kosten bis zu 1,3 Millionen Euro – pro Durchgang.

Im ersten Schritt sei dort mit 150.000 bis 200.000 Verfahren zu rechnen, heißt es in der Stellungnahme. Für Strafverfügungen, Bearbeitung von Einsprüchen, ordentliche Strafverfahren und Strafvollzug "ist von einem Personalbedarf von mindestens 200 VZÄ (Vollzeitstellen, Anm.) auszugehen, das sind Kosten von EUR 17.000.000 jährlich" - "einschließlich einer Sachkostenkomponente für Räume, IT und allgemeinen Verwaltungsaufwand". Für den Aufbau einer Schnittstelle zum LvwG (Landesverwaltungsgericht) fallen circa 200.000 Euro an, die Anpassung der VStV-Software (Verwaltungsstrafverfahren) kostet nochmal mit "mindestens 150.000 Euro" – und auch die Betriebskosten werden sich "aus heutiger Sicht" verdoppeln – das sollen rund 321.000 Euro zusätzlich sein.

Tirol

In Tirol wird ein "zusätzlicher Personalbedarf allein auf Bezirksebene von 150 VBÄ (Vollbeschäftigtenäquivalent, Anm.) (6,4 Millionen Euro pro Jahr)" geschätzt. Ebenfalls kritisiert das Land Tirol, dass die "Kostenfolgen (…) in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (…) weit unterschätzt werden" – eine Kritik, die sich in mehreren Stellungnahmen der Länder findet.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Begutachtungsfrist der Impfpflicht ist vorbei und brachte am letzten Tag noch die Stellungnahmen einiger Länder.
  • Unter anderem wird dort bekrittelt, dass die Schätzung der zu führenden Beschwerdeverfahren beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht "nicht realistisch" ist.
  • Das Land Vorarlberg schätzt beispielsweise etwa 40.000 bis 68.000 Verfahren pro Jahr alleine gegen Personen, "die dem harten Kern der Impfgegner zuzurechnen sind".
  • Dem gegenüber steht die Schätzung des Bundes mit "lediglich 4.500 Beschwerdeverfahren".
  • Berechnung aus Tirol und der Steiermark zufolge sind auch die erwarteten Kosten - etwa durch zusätzlichen Personalbedarf - viel höher, als die berechneten Kosten des Bundes.
  • Ebenfalls kritisiert das Land Tirol, dass die "Kostenfolgen (…) in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (…) weit unterschätzt werden" – eine Kritik, die sich in mehreren Stellungnahmen der Länder findet.

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