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Ibiza-U-Ausschuss: Ein hilfsbereiter "Shredder-Mann" und viele Erinnerungslücken

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Am Mittwoch war die "Shredder-Affäre" Thema im Ibiza-U-Ausschuss. Geladen waren Kurz-Kabinettschef Bernhard Bonelli sowie der shreddernde Kurz-Mitarbeiter Arno M.

Die "Schredder-Affäre" wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bereits vor knapp einem Jahr eingestellt hat, am Mittwoch noch einmal aufgerollt - und zwar im Ibiza-U-Ausschuss. Zu Gast war nämlich Arno M., der nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos fünf Festplatten des Bundeskanzleramts unter falschem Namen schreddern ließ. Die ÖVP hatte nach Bekanntwerden der Aktion diese mit der Angst vor Daten-Leaks begründet.

Arno M.: "Ich wollte mithelfen"

Bei seiner Befragung betonte Arno M., er habe keine Weisung zum Shreddern der Festplatten erhalten. Er habe von sich aus angeboten, mitzuhelfen. Den falschen Namen habe er benutzt, damit "nicht der Eindruck entsteht, als ob ein Kanzler-Mitarbeiter Datenträger vernichten lässt", meinte M. und fügte nach einer Pause hinzu: "Damit des nicht so aussieht als würde man mit der Abwahl rechnen."

Zusammenfassung der heutigen U-Ausschuss-Sitzung

PULS 24 Reporterin Barbara Piontek fasst die wichtigsten Ereignisse der Befragungen im Ibiza-U-Ausschuss am heutigen Mittwoch zusammen.

Beim Ablauf des Shredderns widersprach er teilweise flapsig den Darstellungen anderer Zeugen. Er habe keine Ahnung von der üblichen Vorgehensweise gehabt, sei auch nicht nervös gewesen. Das Shreddern habe es mitansehen wollen, "weil das ein interessanter Vorgang ist... sind ja riesige Maschinen", meinte er. Das Vorgehen und der falsche Name seien allein auf seinem Mist gewachsen, gab es zu Protokoll. Eine genaue Anweisung habe er von seinem Gruppenleiter nicht bekommen.

Bei den Festplatten habe es sich um fünf Drucker-Festplatten gehandelt, wiederholte Arno M. Als ihm der SPÖ-Fraktionsvorsitzende Kai Jan Krainer anhand von Fotos aufzeigte, dass zwei der Festplatten zu Laptops gehörten und gar nicht in Drucker passen, wurde M. etwas kleinlauter. "Das ist Ihre Interpretation", antwortete er nur. In der Folge merkte NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter an, dass es im Kanzleramt nur drei der Multifunktionsdrucker gebe. Auch das beantwortete M. mit "Das ist Ihre Interpretation" und dass er nicht wisse, wie viele Drucker im Gebäude stünden.

Auch Löschungsbeauftragter Bonelli mit vielen Erinnerungslücken

Vor Arno M. gab zunächst Bernhard Bonelli, Kabinettschef von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Auskunft - zumindest soweit es seine Erinnerungslücken zuließen. Bonelli sagte in seiner Befragung, dass er von der Shredder-Affäre erst im Nachhinein - im Juli, während eines Familienurlaubs - erfahren habe.

In entsprechende parlamentarische Anfragebeantwortungen zur "Shredder-Affäre" sei er als Kabinettsmitarbeiter nicht involviert gewesen, behauptete Bonelli. Interne Kanzleramtsdokumente erwähnen aber Bonellis Name und zwar in Zusammenhang mit der Frage, ob Kurz oder Blümel die Weisung zum Shreddern gegeben hätten. Bonelli war auch für die Übermittlung von Dokumenten und Akten ans Staatsarchiv sowie die Vernichtung, etwa von Terminkalendern, zuständig.

Wie bereits Kanzler Kurz selbst und auch Blümel vor ihm, konnte sich Bonelli an sehr viele Dinge, Termine und Abläufe nicht erinnern, wie er aussagte. 69-mal hat er sich laut einer zitierten Stricherlliste der SPÖ-Fraktion nicht erinnern können. Immer wieder beriet es sich zudem längere Zeit mit seiner Vertrauensperson um dann sein Nicht-Erinnern zu Protokoll zu geben.

Der Live-Ticker zum Nachlesen

ribbon Zusammenfassung
  • Die "Schredder-Affäre" wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bereits vor knapp einem Jahr eingestellt hat, am Mittwoch noch einmal aufgerollt - und zwar im Ibiza-U-Ausschuss.
  • Zu Gast war nämlich Arno M., der nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos fünf Festplatten des Bundeskanzleramts unter falschem Namen schreddern ließ.
  • Bei seiner Befragung betonte Arno M., er habe keine Weisung zum Shreddern der Festplatten erhalten. Er habe von sich aus angeboten, mitzuhelfen. 
  • Beim Ablauf des Shredderns widersprach er teilweise flapsig den Darstellungen anderer Zeugen.
  • Er habe keine Ahnung von der üblichen Vorgehensweise gehabt, sei auch nicht nervös gewesen.