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Karner zu Kellermayr: "Vieles falsch gelaufen, wahrscheinlich auch im Leben der Frau Doktor"

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) meinte am Dienstag, dass im Fall Kellermayr "wohl vieles falsch gelaufen ist, wahrscheinlich auch im Leben der Frau Doktor Kellermayr". Einzelne Beamte dabei vor den Vorhang zu holen, sei Karner aber nicht bereit.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte sich am Dienstag in der ZIB2 erstmals öffentlich zum Suizid der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr. Wenn eine Person "aus eigenem Wunsch aus dem Leben scheidet, seien sich wohl alle einig, "dass hier vieles falsch gelaufen ist, wahrscheinlich auch im Leben der Frau Doktor Kellermayr".

"Nicht Einzelne vor den Vorhang holen"

Karner sei aber nicht bereit, "in diesem ganz besonders tragischen Fall", "Einzelne" aus "Justiz, Polizei, Behörden, Ärzte" "vor den Vorhang zu holen". Vielmehr müssten beim Fall Kellermayr eine gesamtgesellschaftliche Beurteilung erfolgen und "viele Maßnahmen ergriffen werden".

Auf die Frage, wonach ein Polizeisprecher Kellermayr vorwarf, sie übertreibe und dränge sich nur in die Medien, um ihr Fortkommen zu befördern, meint Karner, dass "vielleicht zu viel kommuniziert wurde" und "auch der ein oder andere falsche Satz gesagt wurde". "Ich bin aber nicht bereit, einzelne Behörden oder gar einzelne Mitarbeiter hier am digitalen Pranger zu opfern", so Karner abschließend.

Karner verteidigt rechtswidrige Abschiebung

Für Aufregung sorgen nun auch Karners Antworten zum Fall Tina, also jener damals 12-Jährigen, die Anfang 2021 nach Georgien abgeschoben wurde. Ein Höchstgericht hat kürzlich entschieden, dass die Abschiebung Tinas und ihrer Familie rechtswidrig gewesen sein soll. Armin Wolf fragte Karner: "Hat sich das Innenministerium schon bei Tina entschuldigt?". Darauf wollte der Innenminister nicht eingehen. 

Der ÖVP-Politiker erklärte, dass die Entscheidung (des Verwaltungsgerichtshof, Anm.) "zur Kenntnis zu nehmen" sei, meinte dann aber, dass die Entscheidung auch "anders" interpretiert werden könnte. Wolf wies den Minister darauf hin, dass das Höchstgericht eben schon festgestellt habe, dass die Abschiebung nicht verpflichtet gewesen sei - es sei im Ermessen der Behörde gelegen. 

In der Gerichtsentscheidung heißt es, dass der Vollzug der Abschiebung ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als "unverhältnismäßig" gewesen sei. Tina habe nach über zehn Jahren in Österreich hier "ihre grundsätzliche Sozialisierung" erfahren. Die Abschiebung der Familienmitglieder sei rechtswidrig gewesen, weil die Familie nicht getrennt hätte werden dürfen.

Debatte um Entscheidung des Höchstgerichts

Nach einigem Hin und Her sagte Karner schließlich: "Auch in Zukunft wird es derartige Abschiebungen und Außerlandesbringungen geben, ja geben müssen". Wolf dazu: "Also ich hoffe nicht, dass sie jetzt gesagt haben, Sie werden auch in Zukunft rechtswidrige Abschiebungen durchführen". "Das habe ich nicht gesagt", konterte Karner, nur um dann zu wiederholen, dass man die Höchstgerichts-Entscheidung "so oder so" interpretieren könne. Die Familie dürfe jedenfalls nicht nach Österreich zurückkehren, Georgien sei ein "sicheres Drittland". Sollte es neue Anträge geben, müsse die Behörde aber erneut entscheiden.

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ribbon Zusammenfassung
  • Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) meinte am Dienstag, dass im Fall Kellermayr "wohl vieles falsch gelaufen ist, wahrscheinlich auch im Leben der Frau Doktor Kellermayr".
  • Einzelne Beamte dabei vor den Vorhang zu holen, sei Karner aber nicht bereit.
  • Für Aufregung sorgen nun auch Karners Antworten zum Fall Tina, also jener damals 12-Jährigen, die Anfang 2021 nach Georgien abgeschoben wurde.

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