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Gefährderüberwachung: höhere Strafen bei Missbrauch

Heute, 15:26 · Lesedauer 3 min

Der Innenausschuss hat sich am Freitag einstimmig für strafrechtliche Verschärfungen bei Missbrauch der Gefährder-Überwachung ausgesprochen. Die jüngst beschlossene Novelle zur Gefährder-Überwachung dürfe erst zur Anwendung kommen, wenn es adäquate strafrechtliche Flankierung gebe, heißt es in dem Antrag von Koalition und Grünen. Konkret wird um einen Regelungsvorschlag im Strafgesetzbuch ersucht, um Missbrauch angemessen zu bestrafen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Zu einem ursprünglichen Antrag der Grünen zur stärkeren Missbrauchsprävention bei Überwachungsmaßnahmen brachten ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam mit den Grünen einen Antrag im Ausschuss ein, der einstimmig angenommen wurde. "Die Bundesregierung wird daher daran erinnert, diesbezüglich ihre im Ministerratsvortrag eingegangene Selbstbindung einzuhalten und entsprechende Grundlagen vorzubereiten", so die Parlamentskorrespondenz.

Mit der Einführung der Gefährder-Überwachung im Juni 2025 habe die Bundesregierung zahlreiche Missbrauchsvorkehrungen angekündigt, aber nie umgesetzt, bemängelten die Grünen in ihrem ursprünglichen Entschließungsantrag, auf dessen Grundlage im Ausschuss der gemeinsame Antrag eingebracht und einstimmig angenommen wurde. Sie urgierten eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, um den Strafrahmen für den Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen zu erhöhen. Zudem forderten die Grünen eine Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen von Überwachung und die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit durch Transparenzmaßnahmen wie öffentliche Berichte über Überwachungstätigkeiten und verfassungsschutzrelevante Vorfälle.

Süleyman Zorba (Grüne) meinte, ihm fehle zwar der Hinweis auf den "Chilling Effect" im gemeinsamen Antrag, dennoch sei er froh, dass man ihn zustande gebracht habe. Sophie Wotschke (NEOS) meinte zum Antrag der Grünen, dass man keine neuen Berichte wolle. Die angekündigten strafrechtlichen Verschärfungen seien aber nicht vergessen worden. Essenziell sei aus ihrer Sicht auf jeden Fall, dass diese vor der Implementierung der entsprechenden Software geschaffen werden. Bereits bei der Novelle zur Gefährder-Überwachung sei der SPÖ wichtig gewesen, dass es eine Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten gebe, so Sabine Schatz (SPÖ). Mit der vorliegenden gemeinsamen Entschließung wolle man den Schritt weiter gehen, dass es bei Missbrauch auch strafrechtlich relevante Maßnahmen geben kann.

Die Freiheitlichen seien massiv gegen die "Messengerüberwachung" aufgetreten und seien überzeugt, dass diese ein Irrweg sei, so Gernot Darmann (FPÖ). Fakt sei aber, wenn es diese nun gebe, brauche es ein scharfes Strafrecht bei Missbrauch. Die FPÖ werde daher bei der eingebrachten Entschließung zustimmen, sich aber genau anschauen, was letztlich konkret als Vorschlag gegen Missbrauch vorgelegt werden wird.

Weitere Anträge vertagt

Der Innenausschuss debattierte am Freitag noch weitere Sicherheitsthemen. Mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt wurden zwei Anträge der FPÖ für eine Verfeinerung der polizeilichen Kriminalstatistik auf die Gemeindeebene und gegen medial kolportierte "EU-Geheimdienstpläne". Ebenso vertagt wurde ein weiterer Antrag der Grünen zur Gefährderüberwachung, in dem sie eine "Überwachungsgesamtrechnung" forderten.

Zusammenfassung
  • Der Innenausschuss hat am Freitag einstimmig strengere Strafen für den Missbrauch der Gefährder-Überwachung beschlossen, wobei die Novelle erst nach entsprechender strafrechtlicher Flankierung in Kraft treten darf.
  • Ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen fordert eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, um Missbrauch härter zu bestrafen, sowie Transparenzmaßnahmen und eine Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen.
  • Die Einführung der Gefährder-Überwachung ist für Juni 2025 geplant, während weitere sicherheitsrelevante Anträge wie eine Verfeinerung der Kriminalstatistik und eine Überwachungsgesamtrechnung vorerst vertagt wurden.