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Fall Leonie: Debatte um Zuständigkeit für Abschiebung entbrannt

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Drei der Verdächtigen im Fall der mutmaßlich getöteten 13-Jährigen waren bereits straffällig. Abschiebungen wurden nicht durchgeführt. Am Sonntag wurde über den dritten Verdächtigen die U-Haft verhängt.

Im Zusammenhang mit der vermutlich mehrfach missbrauchten und gewaltsam getöteten 13-Jährigen, deren Leiche am 26. Juni auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen in Wien-Donaustadt gefunden wurde, hat das Landesgericht für Strafsachen über einen dritten Verdächtigen die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn Sonntagmittag der APA mit. Der 23-Jährige, aus Afghanistan stammende Verdächtige habe sich vor dem Journalrichter zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen nicht geständig gezeigt, sagte Salzborn. Er sei derzeit anwaltlich nicht vertreten. 

Damit befinden sich in dieser Sache nunmehr drei dringend Tatverdächtige - junge Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren - in U-Haft. Nach einem vierten möglichen Beteiligten wird länderübergreifend gefahndet. Der 22-Jährige - ebenfalls afghanischer Abstammung - dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.

Dass drei der Verdächtigen bereits vorbestraft waren, sorgt nun auch für politische Diskussionen. Der Flüchtige soll bereits dreimal verurteilt worden sein. Ein Aberkennungsverfahren über seinen Aufenthaltsstatus soll beim Bundesverwaltungsgericht seit vier Jahren anhängig gewesen sein.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) suchte am Samstag in einem Interview mit der "Kronen Zeitung" die Schuld vor allem bei der EU. "Die Tat zeigt auch, dass das EU-Asylsystem nicht funktioniert. Es kann so nicht weitergehen. Das EU-Recht zwingt uns dazu, Asylwerber ins Land zu lassen, und verhindert auch, Straftäter unmittelbar abzuschieben, weil Beschwerden und damit die oft langwierigen Gerichtsentscheidungen abgewartet werden müssen", sagte der Innenminister. Die ihm unterstellte Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hätte alles getan, um eine Abschiebung zu ermöglichen. 

"BFA hätte Möglichkeit, zu beschleunigen"

Am Sonntag erklärte schließlich Justizministern Alma Zadić (Grüne) ebenfalls gegenüber der "Kronen Zeitung", dass es im Bundesverwaltungsgericht, das lange im Bundeskanzleramt angesiedelt war, bei ihrem Amtsantritt einen Rückstau von 33.000 Fällen gegeben hätte. Nun seien es noch 18.500. Wie viele der anhängigen Beschwerden Straftäter betreffen, könne man nicht abschätzen. 

"Vor meinem Amtsantritt wollte man trotz 33.000 Beschwerdeverfahren sogar noch 80 Stellen einsparen. Das habe ich verhindert und 30 neue Stellen bekommen, damit dieser Rückstau abgebaut wird", sagt Zadić. Dennoch hätte laut der Justizministerin auch das BFA die Möglichkeit gehabt, mit Fristsetzungsanträgen das Verfahren zu beschleunigen. "Es führt ja auch die Abschiebungen durch", so Zadić. Sie appelliert, dass jeder in seinem Bereich nach Fehlern und Verbesserungsmöglichkeiten suchen solle. 

"Es geht darum, schneller zu werden"

"Es bringt keinem etwas, wenn versucht wird, den Fall politisch zu instrumentalisieren. Es geht darum, in erster und in zweiter Instanz schneller zu werden und trotzdem qualitätsvoll zu arbeiten", sagt die Ministerin. Dennoch verstehe sie nicht, warum "gut integrierte Familien und 13-jährige Schülerinnen in der Nacht mit Polizeihunden abgeschoben werden und bei einem straffällig gewordenen Asylwerber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden". 

Während Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Änderungen der internationalen Bestimmungen fordert und auch über Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Syrien nachdenkt, sieht die Justizministerin  keinen Anlass für Verschärfungen der Gesetze. "Das Asylrecht wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach verschärft. Unsere Gesetze bieten genügend Möglichkeiten, man muss sie aber auch konsequent anwenden", sagt Zadić.

BFA kontert Zadić

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies am Sonntag die Darstellung, es hätte die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung erwirken können als falsch zurück. Eine aufschiebende Wirkung könne nur "gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz" erfolgen. Ein solcher Fall liege hier allerdings nicht vor. Hier gehe es um eine Aberkennung eines bereits erteilten Schutzstaus aufgrund von Straffälligkeit, also ein Aberkennungsverfahren und nicht um ein Zuerkennungsverfahren, erklärte das BFA in einer Aussendung.

Auch die Behauptung, das BFA hätte die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die Abschiebung beschleunigen können, wies das Amt zurück. Das Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wäre gesetzlich grundsätzlich zu einer Entscheidung binnen drei Monaten verpflichtet gewesen, ein Fristsetzungsantrag sei daher eigentlich nicht notwendig. Das Gericht sei über die Straffälligkeit informiert gewesen.

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil kritisierte hingegen am Sonntag im "Kurier", dass die ÖVP viele Versprechen in dem Bereich gemacht hätte: "Asylzentren außerhalb Europas, australisches Modell – und passiert ist nichts", sagt Doskozil. "Die ÖVP hat 21 Jahre lang die Chance gehabt, alles, was 1000-mal versprochen wurde, in Umsetzung zu bringen. Gemacht wurde, obwohl das Innenministerium in der Hand der ÖVP ist, nichts."

Die Eltern der am vergangenen Samstag auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt tot aufgefundenen 13-jährigen Leonie lassen übrigens eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wegen möglichen Behördenversagens prüfen. Das gab Rechtsvertreter der Familie, Florian Höllwarth, am Freitag bekannt. "Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf", meinte der Rechtsanwalt im Gespräch mit der APA.

"Das verstehen die Leute nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, bestens integrierte Geflüchtete abgeschoben, Lehrlinge, die einen Arbeitsplatz ausfüllen und für ihren Chef da sind. Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden", hielt auch Höllwarth fest.

ribbon Zusammenfassung
  • Drei der bislang vier Verdächtigen im Fall der mutmaßlich getöteten 13-Jähirgen waren bereits straffällig. Abschiebungen wurden nicht durchgeführt. Am Sonntag wurde über den dritten die U-Haft verhängt.
  • Warum die Vorbestraften nicht abgeschoben wurden, darüber diskutiert nun die Politik. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) suchte am Samstag in einem Interview mit der "Kronen Zeitung" die Schuld vor allem bei der EU. 
  • Die ihm unterstellte Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hätte alles getan, um eine Abschiebung zu ermöglichen. 
  • Am Sonntag erklärte schließlich Justizministern Alma Zadić (Grüne) ebenfalls gegenüber der "Kronen Zeitung", dass es im Bundesverwaltungsgericht bei ihrem Amtsantritt einen Rückstau von 33.000 Fällen gegeben hätte.
  • Nun seien es noch 18.500. Wie viele der anhängigen Beschwerden Straftäter betreffen, könne man nicht abschätzen. 
  • "Es bringt keinem etwas, wenn versucht wird, den Fall politisch zu instrumentalisieren. Es geht darum, in erster und in zweiter Instanz schneller zu werden und trotzdem qualitätsvoll zu arbeiten", sagt die Ministerin.

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