Faktencheck: Brunner will aus Russland-Sanktionen raus - aber wie?

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Präsidentschaftskandidat Michael Brunner (MFG) zeigte sich im PULS 24 Wahlduell überzeugt, dass er aus den Russland-Sanktionen der EU aussteigen wolle. Er argumentierte mit juristischen Fachbegriffen - doch ganz klappen dürfte das so nicht.

Kandidat Michael Brunner will keine Russland-Sanktionen mehr, sie würden nicht wirken. Mitbewerber Dominik Wlazny will sie beibehalten, sie würden erst allmählich wirken, meint er. Einig wurden sich die beiden Präsidentschaftskandidaten im PULS 24 Wahlduell nicht. Wlazny wollte von Brunner aber dennoch wissen, wie dieser sich den Ausstieg aus den Russland-Sanktionen, "die wir einstimmig beschlossen haben in der EU", vorstelle. 

Clausula rebus sic stantibus

Brunner holte aus und sparte nicht mit juristischen Fachausdrücken: "Wir können sie beenden, indem wir beispielsweise ein Veto einlegen, wir können beispielsweise intervenieren - als Bundespräsident würde ich das sofort tun, EU-weit zu intervenieren. Jedenfalls Verbündete suchen, dass Österreich aussteigen kann. Und Sie sind ja kein Jurist, Sie kennen die Clausula rebus sic stantibus nicht - die Umstandsklausel. Die Sanktionen wurden beschlossen, weil man davon ausgegangen ist, dass sie wirken - nur das ist nicht der Fall. Die Geschäfts- und Vertragsgrundlage ist weggefallen", argumentierte Brunner. 

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Was meint Brunner damit? Die Clausula rebus sic stantibus (Bestimmung bei gleichbleibenden Umständen, lat.) ist ein Grundsatz, der aus dem römischen Recht stammt. Die Klausel ermöglicht es, einen Geschäftsvertrag zu ändern, wenn sich entscheidende Umstände ändern. Der Grundsatz gilt nicht in allen Bereichen des Rechts - häufig wird er bei Unterhaltsvereinbarungen oder Vorverträgen angewandt. 

Im Völkerrecht wurde der Grundsatz im "Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge" festgehalten. Dabei geht es allerdings um völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten - ausgenommen es geht um Grenzen, dann darf die Klausel, die ohnehin nur selten vorkommt, nicht angewendet werden. Mit Sanktionen hat das aber nichts zu tun.

"Die Clausula rebus sic stantibus hat original nix mit EU-Beschlüssen zu Sanktionen zu tun", erklärte auch Völkerrechtsexperte Ralph Janik auf Twitter. Denn die Sanktionen gegen Russland seien gar nicht in Verträgen festgehalten. Festgehalten sind sie in EU-Beschlüssen bzw. Verordnungen. 

Verordnungen und Beschlüsse gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens in der gesamten EU. Sollte ein Land die EU-Rechtsvorschriften nicht befolgen, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und später den Europäischen Gerichtshof befassen.

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ribbon Zusammenfassung
  • Präsidentschaftskandidat Michael Brunner (MFG) zeigte sich im PULS 24 Wahlduell überzeugt, dass er aus den Russland-Sanktionen der EU aussteigen wolle.
  • Er argumentierte mit juristischen Fachbegriffen - doch ganz klappen dürfte das so nicht.

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