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Ex-Außenamt-Generalsekretär Peterlik ab 17. März vor Gericht

Heute, 04:00 · Lesedauer 3 min

Der ehemalige Spitzenbeamte Johannes Peterlik wird sich ab 17. März wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vor Gericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, als Generalsekretär des Außenministeriums ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht u.a. zum Nervengift Nowitschok angefordert und dem ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott interne Dokumente zugänglich gemacht zu haben. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.

Konkret soll Peterlik, der unter der von der FPÖ nominierten Außenministerin Karin Kneissl zum Generalsekretär aufgestiegen war, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag im Jahr 2018, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert haben. Dadurch missbrauchte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wissentlich seine Befugnis mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem Recht auf strengste Geheimhaltung zu schädigen, wie die Staatsanwaltschaft Wien im Oktober mitteilte.

Die Nowitschok-Formel soll am Ende bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gelandet sein, der sich damit jedenfalls brüstete, wie von den Ermittlungsbehörden gesicherte Dokumente belegen. Marsalek ist seit Jahren flüchtig und dürfte seit längerem für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein. Dass Marsalek in den Besitz gleichermaßen geheimer wie besonders heikler Informationen gelangte, ließ beim heimischen Staatsschutz die Alarmglocken schrillen. "Die widerrechtliche Weitergabe von sensiblen und klassifizierten Informationen und Dokumenten, die letzten Endes ihren Weg zu Jan Marsalek fanden, wirft Österreich bei der internationalen Zusammenarbeit erneut massiv zurück und schädigt das Ansehen unserer Republik in einem schweren Ausmaß", hieß es in einem internen Papier, das Teil des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakts ist.

Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek ist nicht belegbar. Der Anklage zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 aber Egisto Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt haben, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren. Dadurch sei das Interesse der Republik Österreich an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden gefährdet worden, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der ehemalige Chefinspektor im BVT steht seit vergangener Woche ebenfalls vor Gericht. Ihm wird Amtsmissbrauch und nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten Russlands vorgeworfen. Darüber hinaus soll Ott im Jahr 2019 Peterlik personenbezogene Daten von Beamten des BVT mitgeteilt haben, die er mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Zusammenhang brachte. Treffen könnten sich die beiden jedenfalls im Landesgericht: Für den Prozess gegen Peterlik sind der 19. und 20. März vorgesehen, am 19. ist auch ein Verhandlungstag im Spionage-Prozess gegen Ott anberaumt.

Zusammenfassung
  • Der ehemalige Generalsekretär des Außenministeriums, Johannes Peterlik, muss sich ab 17. März an drei Prozesstagen wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht vor Gericht verantworten.
  • Peterlik soll 2018 einen als geheim eingestuften OPCW-Bericht zum Nervengift Nowitschok ohne Erfordernis angefordert und interne Dokumente an den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott weitergegeben haben.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht dadurch die Geheimhaltungsinteressen Österreichs und die internationale Zusammenarbeit gefährdet, zumal die Nowitschok-Formel letztlich beim flüchtigen Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gelandet sein soll.