Viel Gemüse, kein Fleisch
Auf diese Lebensmittel wird die Mehrwertsteuer gesenkt
Das Butterbrot ist in Österreich künftig steuerprivilegiert, Porridge mit Leinöl und Beeren nicht. Die Liste jener Grundnahrungsmittel, für die ab 1. Juli 2026 der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 4,9 Prozent sinkt, umfasst Milch, Butter, Joghurt, Eier, Gemüse, Obst, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck und Salz. Haferflocken,
Nüsse, Pflanzenöle, Beerenobst sowie Fisch, Fleisch, Wurst oder Käse finden sich hingegen nicht auf der am Mittwoch von der Regierung veröffentlichten Liste.
Neben Vollmilch gilt der niedrigere Steuersatz auch für fettreduzierte, laktosefreie und haltbare Milch, nicht jedoch für pflanzliche Milch-Alternativen. Weitere künftig steuerermäßigte Milchprodukte sind Butter und Joghurt. Ebenfalls tierischem Ursprungs und künftig nur noch mit 4,9 Prozent Steuer belegt sind Hühnereier.
Deutlich länger ist die Liste bei Gemüse. Sie umfasst Erdäpfel und Paradeiser, Zwiebel, Knoblauch und anderes Lauchgemüse, ebenso wie Kohlgemüse, Salat, Karotten, Rüben und Knollensellerie sowie Gurken. Auch für Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte gilt der Steuersatz von 4,9 Prozent. Ebenfalls darunter fallen Kürbisse, Melanzani, Paprika und Spargel und Tiefkühlgemüse.
Die Liste im Überblick
Milchprodukte und Eier
- Milch (inklusive laktosefreie tierische Milch)
- Butter
- Joghurt
- Frische Hühnereier
Obst
- Äpfel, Birnen, Quitten
- Steinobst wie Marillen, Kirschen, Pfirsiche usw.
Gemüse
- Erdäpfel
- Paradeiser
- Zwiebeln, Knoblauch, Lauch
- Kohlarten (z. B. Weißkraut, Karfiol, Kohlrabi)
- Salate
- Karotten, Rüben, Knollensellerie
- Gurken
- Bohnen, Erbsen und weitere Hülsenfrüchte
- Zusätzliches Gemüse wie Kürbis, Paprika, Spargel oder Melanzani
- Gefrorenes Gemüse
Kohlenhydratreiche Grundnahrungsmittel
- Reis
- Weizenmehl und Weizengrieß
- Nudeln ohne Füllung
- Brot und Gebäck (inklusive glutenfreier Produkte)
Weitere Produkte
- Speisesalz
Keine Erdbeeren
Bei Obst ist die Liste deutlich kürzer, sie umfasst Kernobst wie Äpfel, Birnen und Quitten und Steinobst wie Marillen, Kirschen, Pfirsiche oder Zwetschken. Das Steuerprivileg gilt nur für frisches Obst, nicht für getrocknetes, gefrorenes oder verarbeitetes Obst und auch nicht für Erdbeeren und anderes Beerenobst.
Auch für einige kohlenhydratreiche Grundnahrungsmittel wird der Steuersatz gesenkt, konkret für Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, Nudeln, Brot und Gebäck. Explizit erwähnt wird auch glutenfreies Brot. Haferflocken hingegen, die als das Nahrungsmittel mit dem besten Verhältnis in puncto Preis, Kalorien und Nährstoffbilanz gelten, sind nicht umfasst. Dafür kommt Speisesalz in den Genuss der Steuersenkung.
Trüffel und Shiitake ausgenommen
Die Liste basiert auf dem KN-Code (Kombinierte Nomenklatur), einer EU-weit einheitlichen Warenkennnummer, hauptsächlich für die Zollabwicklung und die Handelsstatistik. Da unter die Kennnummer KN 0709 nicht nur Gemüse fällt, sondern auch Pilze, werden Trüffel, Shiitake und Matsutake von der Regierung dezidiert ausgeschlossen.
Video: Steuersenkung: Diese Lebensmittel werden billiger
Zusammenfassung
- Die Regierung hat sich geeinigt, auf welche Produkte die Mehrwertsteuer auf 4,9 Prozent gesenkt wird. Eine Übersicht.
