Causa Pilnacek
Amtsmissbrauchs-Ermittlungen eingestellt: Das ist der Grund
Beide Polizisten seien "berechtigterweise" davon ausgegangen, das es sich beim Tod Pilnaceks um Suizid gehandelt habe. Es sei nicht davon auszugehen, dass sie wissentlich ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung, ob der Tod durch eine Straftat verursacht wurde, vernachlässigt hätten.
Demnach sei bei der Übergabe von Pilnaceks Handy an den Anwalt von Pilnaceks Witwe, die das Telefon in der Folge mittels Bunsenbrenner vernichtete, "weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht" von Missbrauch von Befugnissen auszugehen.
Pilnacek-Handy freiwillig abgeben
Die Beamten hätten Pilnaceks persönliche Gegenstände auch nicht durch Befehls- oder Zwangsgewalt an sich genommen, sie seien ihnen freiwillig ausgehändigt worden. Eine unrechtmäßige Beeinflussung durch Vorgesetzte sei ebenfalls nicht nachweisbar.
Gegen die zwei namentlich nicht bekannten Polizeibeamte war wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt worden. Dabei ging es um die Frage, ob es bei den Amtshandlungen rund um das Auffinden der Leiche zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sei. Etwa im Zusammenhang mit der Übergabe der Gegenstände Pilnaceks an dessen Witwe.
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Nach umfangreichen Ermittlungen kam die WKStA laut dem Sprecher zum Ergebnis, das Verfahren einzustellen und schickte einen entsprechenden Vorhabensbericht an die zuständige Oberbehörde.
Wie die WKStA der APA bestätigte, kam auch die Oberbehörde als Fachaufsicht zum selben Ergebnis. "Wenngleich auf dem Wege einer anderen Einschätzung des Sachverhalts und der daraus anders folgenden juristischen Begründung", wie ein WKStA-Sprecher erklärte.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat derweil angeordnet, dass neue Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Sektionschefs von der Staatsanwaltschaft Krems geprüft werden sollen.
Video: Zweifel an der Todesursache von Christian Pilnacek
Zusammenfassung
- Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Begründung für die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei Polizisten im Fall des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek veröffentlicht.
- Laut Staatsanwaltschaft gab es bei der Übergabe von Pilnaceks Handy an den Anwalt der Witwe und dessen anschließender Vernichtung mit einem Bunsenbrenner keinen Amtsmissbrauch – weder objektiv noch subjektiv.
- Die Beamten gingen von Suizid aus, handelten pflichtgemäß und nahmen die Gegenstände freiwillig entgegen, eine unrechtmäßige Beeinflussung durch Vorgesetzte wurde nicht festgestellt.