APA/dpa/Sebastian Gollnow

In Deutschland darf gekifft werden: Was ab sofort gilt

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Besitz und Konsum von Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland seit Montag Mitternacht unter Auflagen legal. Mit 1. April trat das Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampelregierung gegen großen Widerstand von Opposition, Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Am Brandenburger Tor in Berlin wurde die Legalisierung gleich um Mitternacht gefeiert, für den Ostermontag haben Aktivisten an vielen Orten zum gemeinsamen Kiffen eingeladen. 

Besserer Jugendschutz?

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. "Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das sei eine historische Chance. "Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen", fügte der Minister hinzu.

Die deutsche Ampelregierung argumentierte, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne.

Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Man darf jetzt selber anbauen

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

So sehen die neuen Regeln aus

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt.

 

Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen.

Heftige Strafen bei Verstoß

Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge - mit Ausnahme im Rahmen der Vereine - bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten.

Party am Brandenburger Tor

Vor dem Brandenburger Tor in Berlin haben sich mehrere hundert Personen pünktlich um Mitternacht Joints angezündet. Unter einem meterhohen Cannabis-Blatt wurde die Legalisierung in ausgelassener Stimmung mit Reggae-Musik gefeiert.

Organisiert und bei der Polizei angemeldet hat die Veranstaltung die Hauptstadt-Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes (DHV). "Wir können uns endlich zeigen, wir müssen uns nicht mehr verstecken", freute sich Henry Plottke, ein DHV-Mitglied, gegenüber der dpa über die "neugewonnenen Freiheitsrechte".

An zahlreichen Orten in Deutschland feiern Aktivistinnen und Aktivisten am Ostermontag die Legalisierung und laden zum gemeinsamen Kiffen, zu Diskussionsrunden und Demonstrationen ein.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Montag tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das Cannabis für Erwachsene legalisiert, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zu Hause lagern, der Anbau von drei Pflanzen pro Haushalt wird ebenfalls gestattet.
  • Staatlich kontrollierte Anbauvereine dürfen ab Juli Cannabis anbauen und verteilen, begleitet von Maßnahmen zur Suchtprävention.