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Corona-Maßnahmen: Selbsttests werden beim Zutritt akzeptiert

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Die Bundesregierung will mit 19. Mai die Corona-Maßnahmen lockern. Für die meisten Bereiche werden ein negativer Test, eine überstandene Erkrankung oder eine Impfung notwendig sein. Auch Selbsttest sollen gültig sein.

Österreich lockert mit 19. Mai die Corona-Maßnahmen. Ganz ohne wird es in Zukunft aber nicht gehen. Eine zentrale Maßnahme, die bleibt, sind Tests: Egal ob für die Gastronomie, Veranstaltungen, Kongresse, Messen, Tourismus, Fitnessstudios oder Freizeitbetriebe - kurz: bei so gut wie allen Bereiche außer dem Handel - sollen in Zukunft negative Corona-Tests die Eintrittskarte sein. Bisher mussten diese, egal ob Antigen- oder PCR-Tests, von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Das soll sich nun ändern. Als Zutrittstests gelten laut PULS 24 Informationen zukünftig:

  • Selbsttests mit digitaler Lösung gelten für 24 Stunden
  • Antigentests gelten für 48 Stunden
  • PCR-Tests gelten für 72 Stunden

Für einige Zeit von der Testpflicht befreit werden:

  • Genesene Personen für 6 Monate nach der Krankheit
  • Geimpfte Personen für 1 Jahr ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung
ribbon Zusammenfassung
  • Österreich lockert mit 19. Mai die Corona-Maßnahmen. Ganz ohne wird es in Zukunft aber nicht gehen.
  • Eine zentrale Maßnahme, die bleibt, sind Tests. Zukünftig gelten:
  • Selbsttests mit digitaler Lösung gelten für 24 Stunden
  • Antigentests gelten für 48 Stunden
  • PCR-Tests gelten für 72 Stunden
  • Ebenfalls Zugang erhalten: Genesene Personen für 6 Monate nach der Krankheit und geimpfte Personen für 1 Jahr ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung

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