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Berufung: WKStA will Haft für Karmasin

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch von Ex-Familienministerin Sophie Karmasin eingebracht. Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt.

Karmasin wurde wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Freigesprochen wurde sie hingegen von dem Vorwurf des Betruges im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts. Gegen diesen Freispruch will die WKStA nun eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.

Noch keine Entscheidung über Rechtsmittel

Auch gegen das Strafmaß von Karmasins' bedingter Haftstrafe will die WKStA berufen.

Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag zur APA. Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.

Berufung auch gegen Urteil von Beamten

Zusätzlich zu der Berufung auf das Urteil von Karmasin, hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Dienstag kein Motiv, weshalb der Beamte Karmasin vorsätzlich in Schädigungsabsicht unterstützen hätte sollen. Es sei nicht auszuschließen, dass er aufgrund der damals guten Reputation Karmasins oder aus Obrigkeitshörigkeit in deren Sinn gehandelt habe, erläuterte dazu der vorsitzende Richter.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch von Ex-Familienministerin Sophie Karmasin eingebracht.
  • Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt.
  • Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag zur APA.
  • Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.
  • Darüber hinaus hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

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