Sophie Karmasin im GerichtssaalAPA/GEORG HOCHMUTH

Karmasin schuldig: 15 Monate bedingt für Ex-Ministerin

Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wurde am Dienstag schuldig gesprochen. Sie wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Der Zweitangeklagte, ein leitender Beamter des Sportministeriums, wurde im Zweifel freigesprochen.

Mit Ex-Familienministerin Sophie Karmasin stand die erste hochrangige ÖVP-Ministerin seit den Ibiza-Ermittlungen vor Gericht. Verurteilt wurde sie wegen der Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Ihre Ex-Kollegin Sabine Beinschab hatte gegen sie ausgesagt und sie schwer belastet. Beinschab sei glaubwürdig, Karmasin hingegen könne man nicht glauben, begründete Richter Patrick Aulebauer das Urteil. Sie habe immer versucht, ihren Vorsatz zu leugnen. 

15 Monate

Bis zu drei Jahre Haft drohten Karmasin, zu 15 Monaten bedingter Haft wurde sie schlussendlich von den Schöffen verurteilt. Die WKStA riet in ihrer Schlussrede den Schöffen noch zu zwei bei drei Jahren Haft. 

Der Zweitangeklagte, ein hochrangiger Beamter im Sportministerium, wurde im Zweifel freigesprochen. 

Tätige Reue

Positiv rechnete der Richter Karmasin "tätige Reue" an. Sie habe das Geld rechtzeitig an den Staat überwiesen, auch wenn das nur geschehen sei, weil sie sich dadurch Straffreiheit erhofft habe. Der Gesetzgeber mache da aber keinen Unterschied. Vor dem Gesetz, so der Richter, seien alle Menschen gleich, auch wenn sich ärmere Gesetzesbrecher eine Rückzahlung gar nicht leisten könnten. Das Problem hat Karmasin nicht. Das Gericht forderte für den vierten und letzten Prozesstag vom Rechnungshof die Vermögenswerte der Ex-Ministerin an. Sie besitzt mehrere Wohnungen am Mondsee und in Wien sowie ein Haus im Wiener Speckgürtel und eine Million an Bargeld. 

Urteil: Karmasin schuldig gesprochen

PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz berichtet live nach dem Prozess von Ex-Ministerin Karmasin.

"Das haben Sie auch gewusst, Frau Karmasin"

Man brauche kein Wirtschaftsstudium - obwohl Karmasin das habe - um zu wissen, dass, was Karmasin gemacht habe, falsch sei, so der Richter. Karmasins Betrug sei so eindeutig, "wie wir ihn hier selten haben", kommentierte er bei der Urteilsbegründung. Sie habe keinen Anspruch auf Bezugsfortzahlung gehabt, "das haben Sie auch gewusst, Frau Karmasin", sprach der Richter die Ex-Ministerin persönlich an.

Geschädigt sei eigentlich der Bund. Gleichzeitig habe der Staat 27.000 Euro an Lohnsteuer von Karmasin einkassiert, die durch den Betrug erst angefallen seien. Dem Bund sei dadurch also kein monetärer Schaden entstanden. 

"Ich habe mich einspannen lassen"

Sie habe nie jemanden geschädigt, das Ministerium sei an sie herangetreten, verteidigte sich die Ex-Ministerin, bevor das Urteil fiel. Sie solle sich mit den anderen abstimmen, habe man ihr gesagt und habe nichts dagegen getan. Karmasin sei "in einer Ausnahmesituation" gewesen. Ihr Familienunternehmen habe sie wegen des Ministerpostens aufgegeben und sie sei ohne Jobaussichten dagestanden. Es sei nie ihre Absicht gewesen, die Republik zu schädigen, versicherte die Meinungsforscherin. 

An ihrer ehemaligen Mitarbeiterin Sabine Beinschab hingegen ließ sie kein gutes Haar. "Ich habe sie unterstützt, sie ausgebildet", sagt sie über Beinschab und dass diese wegen "gefälschter Geschäftsunterlagen" in der Vergangenheit gekündigt worden sei. Dann habe Karmasin ihre Mutter angefleht, Beinschab anzustellen. Beinschab habe gut verdient und ihr stolz erzählt, dass sie sich ein Haus in Kärnten gekauft habe. 

Harte Zeit in U-Haft

Ihre Zeit in der U-Haft - Karmasin war 26 Tage hinter Gittern - sei, anders als medial dargestellt - nicht leicht gewesen. "Wenn man viermal in der Nacht in der Zelle das Licht aufgedreht bekommt, ist das meiner Meinung nach keine allzugute Behandlung". "Ich bin kein Opfer, (...) ich habe Fehler gemacht" und "ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe", verteidigte sich Karmasin vor Gericht. 

Das waren die Vorwürfe gegen Karmasin: 

  • Die Ex-Ministerin wurde vorgeworfen, dass sie sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie dem Bundeskanzleramt verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Es ging um 78.589,95 Euro.
  • Außerdem drehte sich der Prozess um drei Studien für das Sportministerium. Karmasin erhielt nach Ausschreibungen den Zuschlag für deren Durchführung. Ihr wird vorgeworfen, zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu gebracht zu haben, vorher abgesprochene Angebote abzugeben. Damit habe sie laut Anklageschrift sichergestellt, dass sie den Zuschlag bekommt.

Der vierte - und finale -Prozesstag zum Nachlesen: 

Liveblog

Sophie Karmasin vor Gericht - vierter Prozesstag im Liveblog

ribbon Zusammenfassung
  • Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wurde am Dienstag schuldig gesprochen. Sie wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt verurteilt.
  • Der Zweitangeklagte, ein leitender Beamter des Sportministeriums, wurde im Zweifel freigesprochen.