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Anwältin will von Maria G. will Familie aus Syrien zurückholen

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Frankreich die Anträge französischer IS-Anhängerinnen auf Rückkehr von Syrien nach Frankreich nicht angemessen geprüft hat, bringt auch Österreich unter Zugzwang.

Im Konkreten hat die Anwältin beim Außenministerium nun konsularischen Schutz für die Familie beantragt. Auf diesen muss das Ministerium nach dem Urteil des EGMR nun mit einem verwaltungsrechtlichen Bescheid reagieren, also mit einer überprüfbaren Entscheidung.

Lehnt das Ministerium ab, könne man rechtlich dagegen vorgehen, so Hawelka. Zugleich betont sie, dass Deutschland bis Endes Jahres alle ihre Staatsbürger in Lagern aus Syrien zurückholt.

Außenministerium holt nur Kinder zurück

Besonderes Augenmerk legt Hawelka auf das Wohl der beiden Kinder, vier und sechs Jahre alt. Diese haben in ihrem Leben bisher nur das von den Kurden geführte Internierungslager "Al-Roj" gesehen. "Die Mutter habe Angst um die Kinder", sie versuche daher, den ganzen Tag im Zelt zu bleiben, sagt Hawelka. Zwar würde das Außenministerium die Kinder ohne die Mutter zurückholen, doch die Anwältin argumentiert dagegen. Und zwar mit dem Recht auf Familie aus Sicht der Kinder, die so wie ihre Mutter österreichische Staatsbürger sind.

Zugang zu Lagern schwierig

Seitens des Außenministeriums in Wien betont man, dass man bemüht sei, dafür Sorge zu tragen, dass österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen - insbesondere Kinder - "in den Lagern in Syrien so gut versorgt werden, wie die Umstände es erlauben." Allerdings habe Österreich derzeit keine in Syrien ansässige Botschaft und der Zugang zu den Lagern sei "nur sehr begrenzt möglich" und sei sehr gefährlich. Man hole aber regelmäßig Berichte zum Gesundheitszustand der Betroffenen ein und könne bei Bedarf medizinische Hilfe organisieren.

Laut Außenministerium hat der EGMR in einem Urteil festgestellt, dass es kein allgemeines Recht auf Rückführung durch den Staat für seine Staatsangehörigen gibt. Nur bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen könne es zu einer Verpflichtung des Staates kommen, seine Staatsangehörigen zurückzuholen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Frankreich die Anträge französischer IS-Anhängerinnen auf Rückkehr von Syrien nach Frankreich nicht angemessen geprüft hat, bringt auch Österreich unter Zugzwang.
  • Die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, sieht in dem EGMR-Urteil die Chance, Mutter und Kinder zurückzuholen.
  • Lehnt das Ministerium ab, könne man rechtlich dagegen vorgehen, so Hawelka.

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