88,4 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker appellierte daher an alle Vertretungskörper, den Nationalrat, die Landtage, die Gemeinderäte und die Kammerparlamente sowie die Organe der Sozialversicherungen, "sich intensiver mit der Frage der tatsächlichen Umsetzung von Empfehlungen zu befassen". Denn nur mit ihrer Unterstützung werde es gelingen, ernsthaft Reformen für Österreich voranzutreiben, so Kraker in dem Bericht.
Im Zuge des Nachfrageverfahrens wurde bei 87 überprüften Stellen die Umsetzung von Empfehlungen aus dem Jahr 2024 nachgefragt. Dabei zeigte sich, dass von 1.704 Empfehlungen 784 vollständig, 352 teilweise umgesetzt und bei 371 Empfehlungen eine Umsetzung zugesagt wurde. 197 Empfehlungen blieben offen. Bei den zentralen Empfehlungen war der gesamte Umsetzungsgrad mit 87,4 Prozent sogar noch höher. Der Anteil der nicht umgesetzten Empfehlungen war in den Gebietskörperschaften ähnlich, in Gemeinden mit 13 Prozent aber etwas höher als in Ländern (12,1) und im Bund (11,4).
Mehr zu tun hatte der Rechnungshof im Vorjahr auf Grund des 2023 in Kraft getretenen neuen Parteiengesetzes und den damit einhergehenden neuen Prüfkompetenzen. Insgesamt wurden 22 Rechenschaftsberichte sowie Wahlwerbungsberichte zu EU-Wahl und Nationalratswahl geprüft. Dabei bemängelt der Rechnungshof, dass die Parteien die neuen inhaltlichen Vorgaben zum Teil mangelhaft umgesetzt hätten, weshalb in den meisten Fällen die Parteien mehrfach zu Stellungnahmen aufgefordert werden mussten. Im Fall der FPÖ führte dies bei der EU-Wahlkampfkostenprüfung sogar zu einem Rechtsstreit, in dem der Verfassungsgerichtshof nun entscheiden muss.
Rechnungshof wurde selbst geprüft
Der Rechnungshof unterzog sich 2025 auch selbst einer externen Prüfung. Der deutsche Bundesrechnungshof und das britische National Audit Office attestierten dem Rechnungshof in einem "Peer Review Bericht", dass er seinen Prüf- und Beratungsauftrag "wirksam" erfülle. Der detailliert geregelte Prüfungsprozess führe zu belastbaren Ergebnissen. Allerdings raten die Prüfer zu schlankeren und weniger aufwendigen Prüfungs- und Berichtsformaten, Bereitschaft zu Innovationen und zu einem strafferen Qualitätssicherungsprozess.
Weitere Empfehlungen betreffen etwa eine Deckelung von extern beauftragten Sonderprüfungen und beschleunigte Prozesse zur Datenerhebung. Dafür solle sich der Rechnungshof personell flexibler und breiter aufstellen und etwa vermehrt auf Datenanalystinnen und -analysten setzen. Auch solle der Rechnungshof für Nationalratsbeschlüsse, "die den geprüften Stellen konkrete Handlungsaufträge auferlegen", werben.
Zusammenfassung
- Im Tätigkeitsbericht 2025 meldet der Rechnungshof, dass 88,4 Prozent seiner 1.704 Empfehlungen aus dem Vorjahr vollständig, teilweise umgesetzt oder deren Umsetzung zugesagt wurden.
- Der Umsetzungsgrad zentraler Empfehlungen liegt mit 87,4 Prozent besonders hoch, wobei Gemeinden mit 13 Prozent einen etwas höheren Anteil an nicht umgesetzten Empfehlungen aufweisen als Länder (12,1) und der Bund (11,4).
- Der Rechnungshof wurde 2025 erstmals extern geprüft und erhielt dabei Lob für wirksame Arbeit, aber auch Empfehlungen für schlankere Prüfprozesse und mehr Innovation.
