Sonderbetreuungszeit-Verlängerung passiert Sozialausschuss
Von der möglichen Betreuung umfasst sind minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder auch pflegebedürftige Personen, wenn etwa eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach Österreich einreisen darf. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist weiterhin eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Neben der Verlängerung bringt die Novelle eine Verbesserung für betroffene Betriebe: Ab Oktober wird diesen die Hälfte der Lohnkosten - und nicht wie bisher nur ein Drittel - ersetzt. Der entsprechende Gesetzesvorschlag der Regierung wurde heute im Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Nur die SPÖ stimmte gegen das Vorhaben. Sie vermisst einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und will auch Arbeitnehmer, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, den Zugang zu diesem Instrument eröffnen. Entsprechende Anträge der SPÖ und der FPÖ, die sich trotz ihrer Zustimmung an diesem Punkt stößt, fanden im Ausschuss keine Mehrheit.