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Maler aus NÖ wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt: Bin "kein Nazi"

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Ein Maler aus Niederösterreich bekam am Freitag vor Gericht die Rechnung für das Posten antisemitischer Inhalte präsentiert. Das Urteil lautete auf zwei Jahre bedingte Haft.

Der Maler ist zwar der breiten Öffentlichkeit zwar wenig, in Künstlerkreisen aber wohlbekannt. Er hatte im März 2022 auf einem Blog antisemitisch kommentiert. Sein Eintrag kam einer Leugnung und Verharmlosung der NS-Verbrechen gleich.  Am Wiener Landesgericht wurde er deshalb wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Der Betreiber des Blogs löschte diesen Beitrag und sperrte den Verfasser. Der Text war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits 195 Mal kommentiert worden.

Die Staatsanwältin war beim Vortrag der Anklage die Entrüstung über die inkriminierten Passagen anzumerken. Der Angeklagte habe den "nationalsozialistischen Völkermord geleugnet, zumindest grob verharmlost" und "die NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutgeheißen".

Maler "entsetzt"

"Ich bekenne mich schuldig, dass ich das geschrieben habe, nur bin ich entsetzt, wie das ausgelegt wird", meinte der 73-jährige Angeklagte. Er sei "kein Nazi". Was er geschrieben habe, habe er "der Zeitung" entnommen: "Ich habe sie leider nicht hier. Aber das steht in vielen Zeitungen drinnen. Das ist journalistisch bewiesen."

"Bin kein Holocaust-Leugner"

Ein Geschworener reagierte darauf fassungslos und wandte sich direkt an den Angeklagten: "Wie kann man so etwas publizieren als Professor (der Künstler, der dem Phantastischen Realismus und der Abstrakten Malerei zugerechnet wird, schmückt sich auf seiner Website mit einem Professoren-Titel, Anm.)? Wie kommen Sie dazu, so etwas zu behaupten?" - "Es wird jeder, der etwas gegen das System sagt, falsch ausgelegt", antwortete der Angeklagte. Und weiter: "Ich bin kein Holocaust-Leugner, das können'S mir glauben."

Bild als Entschuldigung? 

Der Verfahrenshelfer des Malers betonte, dieser sei "ein Pensionist mit einer äußerst schmalen Pension" und "freischaffender Künstler". "Er hat selbst jüdische Verwandte", wusste der Rechtsbeistand. Der verfahrensgegenständliche Text sei nicht dessen "eigene Schöpfung", sondern "ein Konglomerat aus verschiedenen Werken" gewesen. Sein Mandant wolle als Wiedergutmachung der jüdischen Gemeinschaft eines seiner Bilder als "Sachspende" überlassen, gab der Verfahrenshelfer noch ergänzend an.

"Ein bisschen ein verwirrter Geist"

Die Werke des Malers erzielen Verkaufspreise im vierstelligen Euro-Bereich. Sein am meisten medial beachtetes Werk ist ein Fastentuch, das er vor einigen Jahren für eine Stiftskirche anfertigte. Der Maler akzeptierte seine Verurteilung. "Ich bin ein bisschen ein verwirrter Geist. Deswegen liebe ich auch die stille Welt des Pinsels", hatte er am Ende seiner Beschuldigteneinvernahme dem Schwurgericht dargelegt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Maler aus Niederösterreich bekam am Freitag vor Gericht die Rechnung für das Posten antisemitischer Inhalte präsentiert.
  • Das Urteil lautete auf zwei Jahre bedingte Haft.
  • Er selbst zeigte sich vor Gericht "entsetzt", wie sein Posting der NS-Verharmlosung ausgelegt wurde. Er sei kein Nazi, rechtfertigte er sich vor Gericht.