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Kulturrat warnt vor neuer Armutsfalle für Künstler

27. Okt. 2025 · Lesedauer 1 min

Der Kulturrat Österreich fordert in einem Offenen Brief, das beim AMS gemeldete Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin geringfügig arbeiten dürfen. Geringfügige Jobs seien in dieser Branche typisch. Wenn mit 1. Jänner 2026 die Zuverdienstmöglichkeit entfällt, eröffne das neue Armutsfallen und sei kontraproduktiv für die Arbeitssuche, da berufliche Aktivität und Präsenz essenziell für Folgebeschäftigungen seien, hieß es.

Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Diese Ausnahmen seien jedoch unzureichend, hielt der Kulturrat im an Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Kulturminister Andreas Babler und Sozialministerin Korinna Schumann (beide SPÖ) adressierten Brief fest und forderte ein "Zurück zum Arbeitslosenversicherungsgesetz wie es noch gilt". Aktuell sollten Arbeitsgruppen im Kulturministerium zur Verbesserung der arbeits- und sozialen Absicherung von Künstlern und Kulturarbeitern beginnen. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, appellierte der Zusammenschluss von Interessenvertretungen.

Zusammenfassung
  • Der Kulturrat Österreich warnt in einem offenen Brief davor, dass mit 1. Jänner 2026 die Möglichkeit für Künstlerinnen und Künstler entfällt, beim AMS-Bezug geringfügig dazuzuverdienen, was neue Armutsfallen eröffnen könnte.
  • Geringfügige Beschäftigungen sind in der Branche üblich und gelten als essenziell für berufliche Aktivität und Folgeaufträge, während die geplanten Ausnahmen als unzureichend kritisiert werden.
  • Der Kulturrat fordert eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitslosenversicherungsgesetz und appelliert, die Ergebnisse der im Kulturministerium gestarteten Arbeitsgruppen zur sozialen Absicherung abzuwarten.