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Zwölf Jahre Haft nach Mord in Kärntner Kaserne bestätigt

01. Dez. 2025 · Lesedauer 2 min

Im Fall jenes 20-jährigen Grundwehrdieners, der vor einem Jahr einen Kollegen in der Spittaler Türk-Kaserne erschossen hatte, bleibt es bei der Strafhöhe von zwölf Jahren Haft. Das bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Graz, wo am Montag die Berufungsverhandlung stattgefunden hatte. Der Mann war im Juni wegen Mordes verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof hatte bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am Nachmittag des 22. Oktobers 2024 im Wachlokal der Kaserne gekommen, in dem der Angeklagte Dienst versah. Nachdem der später Getötete eingetreten war, kam es nach etwa zwei Minuten zu dem Schuss. Laut Anklage hatte der 20-Jährige seine Pistole aus dem Holster genommen, diese auf den 21-Jährigen gerichtet und abgedrückt. Das Projektil durchdrang die Brust des 21-Jährigen und trat am Rücken wieder aus. Trotz rascher notärztlicher Hilfe starb er an Verbluten infolge des Lungendurchschusses im Schockraum des Klinikums Klagenfurt.

Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme die Schussabgabe zugegeben, jedoch erklärt, dazu sei es unabsichtlich gekommen. Dabei verstrickte er sich aber mehrmals in Widersprüche, änderte seine Aussagen zum Ablauf auch immer wieder ab. Der genaue Ablauf der Tat konnte nicht geklärt werden. Die Geschworenen hatten beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt schließlich einstimmig, mit acht zu null Stimmen, entschieden, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte.

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Graz hat die zwölfjährige Haftstrafe für einen 20-jährigen Grundwehrdiener bestätigt, der am 22. Oktober 2024 in der Spittaler Türk-Kaserne einen 21-jährigen Kollegen erschossen hatte.
  • Der Angeklagte hatte die tödliche Schussabgabe eingeräumt, jedoch behauptet, sie sei unabsichtlich erfolgt, wobei er sich mehrfach in Widersprüche verstrickte und der genaue Tathergang nicht abschließend geklärt werden konnte.
  • Die Geschworenen am Landesgericht Klagenfurt entschieden einstimmig mit acht zu null Stimmen auf Mord, das Urteil ist nach Ablehnung der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Obersten Gerichtshof nun rechtskräftig.