APA/APA/LETZTE GENERATION

Zwei Schuldsprüche bei Prozess gegen "Letzte Generation"

Heute, 10:06 · Lesedauer 4 min

Im Rahmen des Mammutverfahrens gegen frühere Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" sind am Mittwoch eine ehemalige Aktivistin und ein ehemaliger Aktivist wegen schwerer Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Neun weitere Angeklagte nahmen eine Diversion an. Im Fokus des Prozesses stand dabei erneut eine Blockade auf der Süd Autobahn (A2) am 20. November 2023 sowie eine Protestaktion vor dem Parlament.

Bei den Angeklagten handelte es sich am Mittwoch unter anderem um Berufstätige, Studentinnen und Studenten, Arbeitslose sowie eine Pensionistin. Einer von ihnen hatte sich am 20. November auf dem Karl-Renner-Ring in Wien vor dem Parlament mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Straße festgeklebt. Die Berufsfeuerwehr musste den 24-Jährigen daraufhin von der Fahrbahn stemmen. Der Stadt Wien entstanden Kosten in der Höhe von 5.950 Euro, der Berufsfeuerwehr Einsatzkosten in der Höhe von rund 1.000 Euro.

Vier weiteren Ex-Mitgliedern warf die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft bei den Vorfällen am Ring vor. Sieben Personen mussten sich zudem wegen Beitragstäterschaft bei Protestaktionen einen Tag zuvor auf der Süd Autobahn (A2) in Traiskirchen, Wiener Neudorf und Vösendorf verantworten. Sie sollen jene Protestierende mit "Mumienhänden" durch ihre Teilnahme bei den Blockaden, jedoch ohne die berüchtigte Mischung aus Sand und Superkleber, bestärkt haben. Die - aus Sicht der Anklagebehörde - elf Beitragstäter waren unter anderem für die Rettungsgasse verantwortlich, also nicht festgeklebt, nahmen lediglich mit Superkleber an der Blockade teil oder verklebten sich die Hände miteinander.

Die Aktivisten mit "Mumienhänden" hatten damals mit schwerem Gerät sowie Hammer und Meißel von der Fahrbahn gestemmt werden müssen. Die Autobahnproteste waren bereits im vorangegangenen Verfahrenstag Thema vor Gericht gewesen.

Verteidiger Clemens Lahner plädierte am Mittwoch für fünf seiner Mandantinnen und Mandanten auf Freispruch. "Es kann nicht sein, dass alle nach dem Motto 'mitgehangen - mitgefangen' angeklagt werden", sagte Lahner. Drei von ihnen seien bei den Aktionen für die Bildung einer Rettungsgasse zuständig gewesen und hätten lediglich sitzend auf der Straße - ohne Klebstoff - an dem Protest teilgenommen."

Sein Kollege Ralf Niederhammer betonte vor der Richterin: "Niemand hat sich engagiert, um Sachbeschädigungen zu begehen." Auch verwies er auf das Beispiel einer Aktivistin, die eine Rettungsgasse gebildet hatte. "Es fällt schwer zu akzeptieren, dass einem jetzt eine Straftat vorgeworfen wird." In die gleiche Kerbe schlugen auch die weiteren beiden Verteidiger Simon Häusler und Christian Schmaus.

Im Fokus des Prozesses am Mittwoch stand auch die Frage, wie viel die früheren Mitglieder der Gruppe von den Aktionen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitstreiter mit "Mumienhänden" tatsächlich gewusst hatten. "Ich habe mit Superkleber gerechnet, von den 'Mumienhänden' wusste ich nichts", sagte ein 29-Jähriger vor der Richterin.

Polizistin wusste, dass das schnell "steinhart wird"

Dieser Schilderung trat eine Polizistin im Zeugenstand entgegen, die den Einsatz am 21. November leitete. "Ich hab es in der Sekunde, wo ich aus dem Funkwagen gestiegen bin, gesehen", sagte die leitende Beamtin. Man habe die "Mumienhände" nicht übersehen können, so die Polizistin. "Wir haben gewusst, dass das innerhalb von Sekunden steinhart wird." Sie habe im Zuge des Einsatzes darum mehreren Aktivistinnen und Aktivisten, die sich noch im laufenden Verfahren vor Gericht verantworten müssen, ihr Equipment - einen Sack mit Quarzsand - aus der Hand gerissen. Laut dem Verfahrensakt hatte in jener Zeit in der Landespolizeidirektion eine eigene Weisung existiert, die in solchen Fällen Protestierende von der Straße zu stemmen.

Vor der Richterin bekannten sich am Mittwoch neun der zwölf Angeklagten schuldig. Ebenfalls neun Angeklagte nahmen letztlich eine diversionelle Erledigung an, darunter auch der 24-Jährige, der sich auf der A2 festbetoniert hatte. Der Fall des 29-jährigen Deutschen wurde zur weiteren Klärung ausgeschieden und auf den nächsten Verhandlungstag vertagt. Ein früherer Aktivist und eine Aktivistin wurden wegen schwerer Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 1.950 (130 Tagessätze zu je 15 Euro) sowie 400 Euro verurteilt. Die beiden hatten sich vor der Richterin ebenfalls schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Prozess ist Teil des Großverfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzbewegung. Insgesamt wurden bei den bisherigen Verhandlungstagen bisher zehn Personen zu Geldstrafen verurteilt und sechs Fälle diversionell erledigt. Der nächste Verhandlungstag findet am 26. März statt.

Zusammenfassung
  • Im Prozess gegen ehemalige Mitglieder der 'Letzten Generation' wurden zwei Personen wegen schwerer Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 1.950 Euro und 400 Euro verurteilt, während neun weitere Angeklagte eine Diversion annahmen.
  • Die Blockaden auf der Süd Autobahn (A2) am 20. November 2023 und eine Protestaktion vor dem Parlament verursachten Kosten von 5.950 Euro für die Stadt Wien und rund 1.000 Euro für die Berufsfeuerwehr.
  • Der Prozess ist Teil eines Großverfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivist:innen, von denen bisher zehn zu Geldstrafen verurteilt und sechs Fälle diversionell erledigt wurden.