Zwei Männer wegen Vergewaltigung in Klagenfurt vor Gericht
Die 17-Jährige war mit Freunden in Klagenfurt ausgegangen, als sie im vergangenen Juni mit dem 21-Jährigen ins Gespräch kam, der gerade als Türsteher in einem Lokal Dienst machte. Danach kam auch der 22-jährige Freund des Mannes dazu. Später gingen die drei in den Park, wo es laut Anklage von Staatsanwältin Doris Kügler zu dem Übergriff gekommen sei.
Das bestritten die beiden Angeklagten vehement. Alle Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. Bei ihren Ausführungen widersprachen sich die beiden, die getrennt voneinander befragt wurden, aber teilweise deutlich. Beide änderten auch zum Teil die Angaben, die sie noch vor der Polizei gemacht hatten, ab. Und auf zahlreiche Fragen des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi gaben sie an, sich nicht mehr genau erinnern zu können.
Die 17-Jährige habe von sich aus mitgemacht, sagten beide aus. "Sie hat nicht nein gesagt", präzisierte schließlich der 21-Jährige in der Befragung durch Kugi und die beisitzende Richterin Sabine Götz. Vielmehr hätte die Jugendliche gesagt: "Macht mit mir, was ihr wollt." Dass dieser Satz gefallen war, bestritt aber der 22-Jährige. Unterschiedliche Angaben gab es auch über den Grad der Alkoholisierung der Jugendlichen und über den genauen Ablauf der Handlungen. Wie die zahlreichen Rötungen und Hämatome am Körper des Mädchens zustande gekommen waren, könnten sie sich nicht erklären, gaben beide Angeklagte an.
Die Betroffene war sofort nach der Tat zur Polizei gegangen - gemeinsam mit einer Freundin, die die 17-Jährige gesucht und schließlich völlig aufgelöst im Park gefunden hatte. Während die Aussage der 17-Jährigen im Gerichtssaal vorgespielt wurde, wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre der Jugendlichen ausgeschlossen.
Vertagt
Danach machte Richter Kugi die Angeklagten darauf aufmerksam, dass durch den Ablauf der Tat eine "besondere Erniedrigung der Betroffenen" vorliegen könnte, wodurch sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft ausweiten würde. Die Verhandlung wurde für eine weitere Zeugenaussage vertagt - und eventuell wird auch die 17-Jährige auf durch die Tat erlittene Schäden untersucht. Sie leidet laut Angaben ihrer Verteidigerin nämlich seit dem Vorfall an Schlafstörungen. Auch dadurch könnte sich unter Umständen eine Ausweitung des Strafrahmens auf fünf bis 15 Jahre Haft ergeben.
Zusammenfassung
- Zwei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren stehen in Klagenfurt vor Gericht, weil sie im Juni 2023 eine 17-Jährige in einem Park vergewaltigt haben sollen.
- Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, widersprechen sich jedoch in ihren Aussagen und können die zahlreichen Verletzungen der Jugendlichen nicht erklären.
- Richter Kugi wies darauf hin, dass eine besondere Erniedrigung des Opfers vorliegen könnte, wodurch sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft ausweiten würde, und vertagte die Verhandlung zur weiteren Beweisaufnahme.
