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Zwei Freisprüche in Prozess um tote 23-Jährige in St. Pölten

Heute, 14:46 · Lesedauer 3 min

Mit zwei nicht rechtskräftigen Freisprüchen hat am Mittwoch in St. Pölten ein Prozess um den Tod einer 23-Jährigen infolge einer Mischintoxikation geendet. Einem 38-Jährigen und dessen Vater (63) waren grob fahrlässige Tötung und Unterlassung der Hilfeleistung angelastet worden, weil sie laut Vorwurf die Bewusstlose nicht ausreichend betreut haben sollen. Die Einzelrichterin ortete jedoch eine "Aneinanderreihung sehr unglücklicher Umstände".

Der Staatsanwalt sah in der Causa in seinem Eröffnungsvortrag eine "menschliche Tragödie". Der 38-jährige Erstangeklagte lernte die junge Frau am Nachmittag des 11. Oktober 2025 in Wien zufällig kennen. Man sei sich "auf Anhieb sehr sympathisch" gewesen, blickte der Beschuldigte zurück. Die darauffolgenden Stunden waren dem Staatsanwalt zufolge geprägt durch den gemeinsamen Konsum von Alkohol und weiteren Substanzen, was von der Verteidigung jedoch bestritten wurde. Der österreichische Staatsbürger nahm die Bekannte, die einen unsteten Wohnsitz hatte, später mit dem Auto zu sich nach Hause nach Zwentendorf (Bezirk Tulln) mit. Die Frau hätte sonst vorgehabt, im Keller eines nicht versperrten Wiener Wohnhauses zu nächtigen, gab der 38-Jährige zu Protokoll.

In der Folge verschlechterte sich der Zustand der 23-Jährigen laut Strafantrag aufgrund einer Mischintoxikation mit Morphin, Pregabalin, Oxazepam, Clonazepam und Ethanol bis zur Bewusstlosigkeit rapide. Der Erstangeklagte sah dies anders, will während der Fahrt noch mehrfach mit seiner Bekannten gesprochen haben.

Angekommen beim Wohnhaus in Zwentendorf war die Frau dann aber auch laut Angaben des 38-Jährigen nicht mehr ansprechbar. Er habe seinen Vater - den Zweitangeklagten - gebeten, seine Bekanntschaft mit ihm gemeinsam in das Objekt zu tragen, führte der Beschuldigte aus. "Ich dachte, das Mädel ist müde, ist betrunken." Aufgrund dieser Einschätzung habe er trotz eines entsprechenden Vorschlags der Eltern auch nicht die Rettung rufen wollen. "Es tut mir leid, dass wir nicht anders gehandelt haben", sagte der Beschuldigte, der mehrfach Reue zeigte.

Trotz aus Sicht der Staatsanwaltschaft akut lebensbedrohlichem Zustand ist die Frau im Zimmer des 38-Jährigen im Wohnhaus der Familie zum Schlafen gelegt worden. Unterlassen wurde dabei laut Vorwurf, für die gebotene medizinische Hilfe zu sorgen, was letztlich zum Tod geführt habe. "Die Maßnahme, die zu setzen ist, ist ärztliche Hilfe holen, die Rettung rufen", konstatierte ein Sachverständiger. Die 23-Jährige wurde am Folgetag leblos aufgefunden. Todesursache war ein Lungenödem, als letal gilt eine Dosis Morphin. Wann die junge Frau diese genau eingenommen hat, konnte letztlich aber nicht genau geklärt werden.

Der 63-jährige Zweitangeklagte berichtete bei seiner Befragung davon, mehrmals in der Nacht nach der jungen Frau gesehen zu haben - aus Sicherheitsgründen, falls sie erbrechen sollte. "Ich bin von einer Alkoholisierung ausgegangen." Die Mutter des Erstangeklagten war generell von der Idee, eine fremde und betrunkene Person im Haus zu beherbergen, nicht angetan. "Ich war fuchsteufelswild", sagte die Frau im Zeugenstand. "Mein Mann und mein Kind haben mich dann überstimmt - leider."

Richterin: "War ein großer Unglücksfall"

"Es war ein großer Unglücksfall, eine junge Frau ist viel zu früh aus ihrem Leben geschieden", betonte die Einzelrichterin bei der Urteilsbegründung. Dennoch sei niemand zur Verantwortung zu ziehen, es habe "kein Fehlverhalten" der beiden Beschuldigten gegeben. Der Erstangeklagte habe keinen Substanzkonsum mitbekommen. Diesbezüglich gebe es lediglich "Vermutungen, die für eine Verurteilung in der Form nicht reichen". Weiters sei die 23-Jährige in stabile Seitenlage gebracht worden, der Hauptbeschuldigte habe sie auch nicht alleine gelassen und "das, was in seiner Macht gelegen ist, auch getan".

Zusammenfassung
  • Im Prozess um den Tod einer 23-Jährigen in St. Pölten wurden ein 38-jähriger Mann und sein 63-jähriger Vater am Mittwoch mit nicht rechtskräftigen Freisprüchen entlastet.
  • Die Richterin sah jedoch kein strafbares Fehlverhalten, sprach von einer "Aneinanderreihung sehr unglücklicher Umstände" und betonte, dass die Beschuldigten die Frau in stabile Seitenlage gebracht und nicht allein gelassen hätten.