Zwei Beamte nach Polizeigewalt bei Klima-Demo vor Gericht

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Am Freitag müssen sich zwei Polizisten am Landesgericht für Strafsachen in Wien nach Gewalttätigkeiten bei der Auflösung einer Klima-Demo verantworten. Ein Beamter ist wegen Körperverletzung und strafbarer Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung angeklagt. Er soll einen in Bauchlage fixierten Demonstranten mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt haben. Der zweite ist wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und falscher Beweisaussage angeklagt.

Am 31. Mai 2019 kam es bei der Auflösung einer Sitzblockade im Rahmen einer Klima-Demo in der Wiener Innenstadt bei der Urania zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Bereits mehrfach haben Richter des Landesverwaltungsgerichts Wien entschieden, dass die Exekutive bei diesem Einsatz rechtswidrig gehandelt hat - auch im Fall der nun angeklagten Beamten. Dem Aktivisten waren neun Fauststöße in die Nierengegend versetzt worden, bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden. Der Mann erlitt Hämatome sowie eine leichte Prellung der rechten Niere. Ein Video der Amtshandlung war im Internet veröffentlicht worden.

Rund 100 Manifestanten hatten damals am Rande einer angemeldeten Klimademo bei der Kreuzung vor der Urania eine Sitzblockade errichtet. Die Kundgebung wurde aufgelöst. Der Manifestant blieb bis zu seiner Verbringung durch die Polizeikräfte neben anderen Demonstranten sitzen, einer Aufforderung, sich zur Identitätsfeststellungszone der Polizei zu begeben, kam er nicht nach. Schließlich wurde er von mehreren Beamten weggetragen. Sie brachten ihn in die sogenannte gesicherte Zone und fixierten ihn am Boden. Dort versuchte der Aktivist, sich loszureißen. Die Polizisten sprachen die Festnahme aus und versuchten, dem Mann Handfesseln anzulegen. Dieser hatte die Arme unter dem Oberkörper zusammengezogen. Der Erstangeklagte, ein 33-jähriger Beamte der Bereitschaftseinheit, versetzte dem Demonstranten in kurzer Abfolge insgesamt neun Fauststöße gegen die rechte Körperseite, woraufhin dem Aktivisten die Handschellen angelegt werden konnten.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sehen die Richtlinien für das Einsatztraining der Polizei das Versetzen von Fauststößen gegen den unteren Rumpfbereich gegen eine am Boden liegende Person nicht vor, insbesondere nicht, um diese dazu bewegen, ihre Arme frei zu geben. Der Erstangeklagte, der zwar mehrfach im Jahr an Einsatztrainings teilnahm, beherrschte die für diesen Fall eigentlich vorgesehene Festnahmetechnik jedoch nicht.

Sein 37-jähriger Kollege verfasste noch am selben Tag einen tatsachenwidrigen Amtsvermerk. Darin behauptete er, dass der Aktivist mehrfach versucht haben soll, die Beamten zu treten. Auch bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht im Dezember 2019 wollte er zur Sache falsch aussagen. Er muss sich daher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie falscher Beweisaussage verantworten.

Beide Beamten waren in den bisherigen Einvernahmen nicht geständig. Der 33-jährige ist mittlerweile Revierinspektor, sein 37-jähriger Kollege zum Kontrollinspektor aufgestiegen. Der Prozess findet am Freitag, den 27. August statt. Im Fall von Schuldsprüchen droht den Beamten der Amtsverlust, sollte das verhängte Strafausmaß ein Jahr übersteigen.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Freitag müssen sich zwei Polizisten am Landesgericht für Strafsachen in Wien nach Gewalttätigkeiten bei der Auflösung einer Klima-Demo verantworten.
  • Ein Beamter ist wegen Körperverletzung und strafbarer Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung angeklagt.
  • Er soll einen in Bauchlage fixierten Demonstranten mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt haben.
  • Schließlich wurde er von mehreren Beamten weggetragen.

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