HKT

Wien prüft 2G für Kinder ab 12

0

Wien könnte doch eine eigene Verordnung in Sachen Coronamaßnahmen erlassen - mit strengeren Regeln für Jugendliche.

Zumindest wird dies derzeit überlegt, hieß es am Montag im Rathaus. Möglich wäre, dass in der Bundeshauptstadt auch Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr einen 2G-Nachweis erbringen müssen, wenn sie in ein Lokal, zum Friseur oder ins Kino gehen möchten. Die Bundesverordnung sieht hingegen vor, dass bei Kids zwischen 13 und 15 Jahren Tests ausreichen.

Bund: Ninja-Pass und 2G-Nachweis gelten gleich

Für die betroffene Altersgruppe gilt bundesweit: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, zu Kulturveranstaltungen oder bei Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten.

Wien: In Schule auch weiterhin Tests

Hier könnte Wien - dessen Vorgangsweise schon bisher restriktiver war - auch jetzt einen Schritt weiter gehen. Lediglich Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr wären dann wohl von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen. Der Schulbesuch ist von der 2G-Vorgabe übrigens auch in Wien nicht betroffen, in der Schule wird auch bei Älteren weiter getestet.

An sich hätte Wien geplant, Ende dieser Woche eine umfangreiche Verordnung zu erlassen, in dem 2G das in Wien geltende 2,5G-System (geimpft, genesen oder PCR-getestet, Anm.) weitgehend ersetzen sollte. Am Wochenende hat jedoch auch der Bund die Maßnahmen entsprechend verschärft.

ribbon Zusammenfassung
  • Wien könnte doch eine eigene Verordnung in Sachen Coronamaßnahmen erlassen - mit strengeren Regeln für Jugendliche.
  • Möglich wäre, dass in der Bundeshauptstadt auch Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr einen 2G-Nachweis erbringen müssen, wenn sie in ein Lokal, zum Friseur oder ins Kino gehen möchten.
  • Die Bundesverordnung sieht hingegen vor, dass bei Kids zwischen 13 und 15 Jahren Tests ausreichen.
  • Für die betroffene Altersgruppe gilt bundesweit: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, zu Kulturveranstaltungen oder bei Seilbahnen.
  • Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten.
  • Hier könnte Wien - dessen Vorgangsweise schon bisher restriktiver war - auch jetzt einen Schritt weiter gehen. Lediglich Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr wären dann wohl von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.

Mehr aus Chronik