APA/BARBARA GINDL

Wels: Elf Jahre Haft für Mordversuch an Lebensgefährten

Im Prozess wegen versuchten Mordes ist eine 31-Jährige im Landesgericht Wels zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Geschworenengericht entschied, dass sie am 28. Oktober des Vorjahres im Bezirk Grieskirchen versucht habe, ihren damals 35-jährigen Lebensgefährten mit einem Messer zu töten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

U-Haft wird angerechnet

Die Verteidigerin nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die U-Haft von fast einem Jahr wird auf die Strafe angerechnet, die am unteren Rahmen - von zehn bis 20 Jahren - blieb. Als mildernd wurde unter anderem die Unbescholtenheit und das Tatsachengeständnis der Angeklagten während des Prozesses gewertet sowie die Provokation und das Vorverhalten ihres ehemaligen Partners. Erschwerend waren unter anderem die Tat gegen einen Angehörigen, die Verwendung einer Waffe und das Zusammentreffen strafbarer Handlungen, da die Geschworenen auch die Anstiftung zur Falschaussage bejahten.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussplädoyer einen "glasklaren Tötungsversuch" durch einen massiven Messerangriff gegen den Hals des ehemaligen Lebensgefährten und einen versuchten Mord gesehen. Die Verteidigerin hatte einmal mehr auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten, ihre von Gewalt geprägten Beziehungen hingewiesen. Sie habe ihre Strafe mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern schon erhalten. Die Angeklagte entschuldigte sich "vor allem bei meinen Kindern" und ihrem Ex-Partner.

"Purer, Zufall, dass Opfer überlebte"

Der medizinische Gutachter beschrieb die Schnittverletzungen am Hals des heute 36-Jährigen und betonte, dass rund eineinhalb bis zwei Zentimeter unter der Wunde die Halsschlagader verlaufe. Hätte der Schnitt diese und andere Halsgefäße getroffen, wäre ein Ableben wahrscheinlich gewesen. "Es ist purer Zufall, dass das Opfer überlebte." Sein Glück sei gewesen, dass das Messer so stumpf gewesen sei. Zudem wies der Mann Abwehrverletzungen an Hand und Arm auf. Der Staatsanwalt hatte betonte, dass eine Tötung nur am Verfehlen der Halsschlagader scheiterte.

Der Tat war eine von vielen Auseinandersetzungen des Paares vorangegangen. Beide hatten Alkohol konsumiert. Die 31-Jährige sagte: "Ich wollte, dass er sich einmal so fürchtet wie ich mich immer gefürchtet habe." In der von Gewalt und Alkohol gezeichneten Beziehung hatte die Angeklagte mit ihren beiden Kindern den 36-Jährigen öfter verlassen, war aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt, obwohl mehrere Personen, darunter ihre Mutter und ihre Schwester, ihr stets davon abgeraten hatten. Zeugen berichteten von einem rüden Umgangston in der Beziehung und blauen Flecken und Augen bei der Angeklagten, auch einer gewissen Abhängigkeit der Frau. Die Verteidigerin sprach von einer großen Liebe, auch ein gemeinsamer Kredit über 450.000 Euro für sein Haus habe die beiden verbunden.

Angeklagte laut Gutachter bei Tat zurechnungsfähig

Nach der Tat sei die Angeklagte laut Zeugen aufgebracht gewesen und habe unter anderem gesagt, es sei ihr egal, wenn ihr Lebensgefährte stirbt und darauf verwiesen, was er ihr in den vergangenen Jahren alles angetan habe. Polizisten waren die beiden bekannt, da es schon Einsätze bei ihnen gegeben hatte.

Der psychiatrische Gutachter führte aus, dass die Angeklagte nie an schwerwiegenden psychischen Krankheiten gelitten habe und zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war, auch wenn sie mittelschwer alkoholisiert war. Bei der Verlesung des Aktes brach die Angeklagte am Mittwoch in Tränen aus.

Der 36-Jährige war kontradiktorisch einvernommen worden und zog es vor, nicht mehr auszusagen. Er wurde bereits im Mai wegen falscher Beweisaussage - kurzfristig hatte er die Angeklagte entlasten und die Tat als Unfall darstellen wollen, dies aber wieder zurückgezogen - und mehrerer Körperverletzungen gegen die 31-Jährige verurteilt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess wegen versuchten Mordes ist eine 31-Jährige im Landesgericht Wels zu elf Jahren Haft verurteilt worden.
  • Das Geschworenengericht entschied, dass sie am 28. Oktober des Vorjahres im Bezirk Grieskirchen versucht habe, ihren damals 35-jährigen Lebensgefährten mit einem Messer zu töten.
  • Der Staatsanwalt hatte betonte, dass eine Tötung nur am Verfehlen der Halsschlagader scheiterte.