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Weißes Strafregister durch Namensänderung? Was dahinter steckt

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In Niederösterreich hat ein wegen Missbrauchs verurteilter Ex-Lehrer mit Tätigkeitsverbot Kurse für Jugendlichen gegeben. Er wurde freigesprochen, aber der Prozess lässt einige Fragen offen: Können Verurteilte durch eine Namensänderung ein Tätigkeitsverbot umgehen?

Der Ex-Lehrer stand am Mittwoch vor dem Gericht im niederösterreichischen Neunkirchen. Trotz eines seit 2017 bestehenden Tätigkeitsverbots hielt er Kurse für Jugendliche ab. Der Angeklagte wurde freigesprochen, allerdings wirft der Prozess ein Licht auf mögliche Missstände in der Behördenarbeit.

Nach dem Absitzen seiner zweijährigen Haftstrafe hatte er seinen Namen geändert. Seine frühere Verurteilung wäre bei einem Strafregisterauszug nicht aufgeschienen. Die Richterin im Prozess wies am Mittwoch in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass eine derartige Auskunft nur für den aktuellen Namen gilt. Dass dies der Fall war, sei ihm nicht bewusst gewesen, behauptete der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. 

Daten kommen nicht immer bei der Polizei an

Robert Kert, Professor für Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, erklärt auf Anfrage von PULS 24, dass das eigentlich nicht so sein sollte. Grundsätzlich sollten im Strafregister auch Ergebnisse unter dem früheren Namen aufscheinen. Voraussetzung dafür sei aber, dass "solche Namensänderungen dem Strafregisteramt" bekannt werden. Dieses ist zentral in der Landespolizeidirektion Wien angesiedelt.

Eine Namensänderung würde nicht immer automatisch an die Polizei gemeldet. Eine verpflichtende Meldung gebe es nicht. Das Zusammenführen der Datenbanken, des Melderegisters und der Datenbank der Polizei, würde wiederum ein datenschutzrechtliches Problem darstellen.

Ex-Lehrer nach Missbrauch wieder vor Gericht

PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz erklärt das Urteil.

PULS 24 Recherchen deckten den Fall auf. Der Verurteilte gab im Bezirk Neunkirchen Kunst-Kurse und Workshops in einer Einrichtung für vulnerable Jugendliche ab 14 JahrenDie Behörden wurden durch die Berichterstattung aktiv. Am Mittwoch wurde der 42-Jährige am Bezirksgericht Neunkirchen trotzdem freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • In Niederösterreich hat ein wegen Missbrauchs verurteilter Ex-Lehrer mit Tätigkeitsverbot Kurse für Jugendlichen gegeben. Er stand deshalb vor Gericht.
  • Weil er nach Absitzen seiner Strafe den Namen änderte, wäre das bestehende Tätigkeitsverbot bei einem Strafregisterauszug aber nicht sichtbar gewesen, so die Richterin in dem konkreten Fall.
  • Dass dies der Fall war, sei ihm nicht bewusst gewesen, behauptete der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht.
  • Robert Kert, Professor für Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, erklärt auf Anfrage von PULS 24, dass das eigentlich nicht so sein sollte.
  • Grundsätzlich sollten im Strafregister auch Ergebnisse unter dem früheren Namen aufscheinen.
  • Eine Namensänderung werde aber wohl nicht immer an die zuständige Behörde gemeldet.

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