Wegen Corona wieder Ausreiskontrollen aus Bezirk Braunau

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Zum zweiten Mal seit Ausbruch von Corona gibt es ab Samstag Ausreisekontrollen aus dem Bezirk Braunau. Wer den Bezirk verlassen will, benötigt einen gütigen 3-G-Nachweis.

Das Land OÖ setzt damit den Hochinzidenz-Erlass des Bundes um, nachdem in Braunau die Impfquote noch knapp unter 50 Prozent liegt, der Inzidenzwert 300 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen (Mittelwert) und die Intensivbetten-Auslastung von zehn Prozent überschritten wurde.

Die stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei mit Unterstützung von Soldaten starteten in der Nacht auf Samstag um 0.00 Uhr. An mehreren, wechselnden Checkpoints sollen sechs Doppelstreifen im Einsatz sein, aber auch reguläre Polizeistreifen werden im Rahmen ihres normalen Dienstes überprüfen.

Arzt: Regionale Meinungsbildner beeinflussen Impfquote negativ

PULS 24 Reporter Daniel Gmainer spricht mit Johann Auer, dem Leiter der Intensivstation im Krankenhaus Braunau.

Vom Nachweis der 3-G-Regel sind u.a. Kinder unter zwölf Jahren, Schüler sowie Personen mit unaufschiebbaren Behörden- und Gerichtsterminen ausgeschlossen. Die Kontrollen bleiben solange aufrecht, bis die Sieben-Tages-Inzidenz unter 200 sinkt. Sollte die Impfquote auf 50 Prozent steigen, kann schon bei einem Grenzwertes unter 300 die Maßnahme beendet werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Zum zweiten Mal seit Ausbruch von Corona gibt es ab Samstag Ausreisekontrollen aus dem Bezirk Braunau. Wer den Bezirk verlassen will, benötigt einen gütigen 3-G-Nachweis.
  • Das Land OÖ setzt damit den Hochinzidenz-Erlass des Bundes um, nachdem in Braunau die Impfquote noch knapp unter 50 Prozent liegt, der Inzidenzwert 300 und die Intensivbetten-Auslastung von zehn Prozent überschritten wurde.
  • Die stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei mit Unterstützung von Soldaten starteten in der Nacht auf Samstag um 0.00 Uhr.
  • An mehreren, wechselnden Checkpoints sollen sechs Doppelstreifen im Einsatz sein, aber auch reguläre Polizeistreifen werden im Rahmen ihres normalen Dienstes überprüfen.
  • Vom Nachweis der 3-G-Regel sind u.a. Kinder unter zwölf Jahren, Schüler sowie Personen mit unaufschiebbaren Behörden- und Gerichtsterminen ausgeschlossen.

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