Mehrere Regionen betroffen
Heuer bereits 56 Hektar verbrannt: Warnung vor Waldbrandgefahr
Zwar gab es in den vergangenen Tagen mehr Niederschlag und die Trockenheit sei nicht allzu groß, doch in Gebieten im Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Steiermark herrscht dennoch Gefahr. Es wurden Waldbrandverordnungen erlassen.
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Diese Regelung wurde von den Bezirkshauptmannschaften bereits Anfang des Jahres verordnet. Damit ist das Feueranzünden und Rauchen im Wald und in der Nähe des Waldes für folgende Regionen vollständig verboten, um Menschen, Tiere und Natur zu schützen.
Bisher 56 Hektar verbrannt
Seit Jahresbeginn gab es in Österreich bis Ende Juli an die 160 dokumentierte Waldbrände mit einer verbrannten Fläche von insgesamt 56 Hektar.
Betroffen sind
- im Burgenland die Bezirke Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Mattersburg, Eisenstadt-Umgebung, Oberpullendorf und Oberwart
- in Niederösterreich die Bezirke Bruck an der Leitha, Mödling, Baden, Neunkirchen, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Melk, Mistelbach, Waidhofen an der Ybbs, Waidhofen an der Thaya, Gmünd, Scheibbs, Tulln, Korneuburg, Lilienfeld, Krems an der Donau, Krems-Stadt, St. Pölten sowie St. Pölten Stadt und Zwettl
- in Oberösterreich die Bezirke Kirchdorf, Wels-Land, Wels-Stadt, Eferding, Grieskirchen, Vöcklabruck, Gmunden, Steyr-Land und Stadt Steyr, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Perg, Freistadt, Schärding, Braunau und Ried
- in Tirol die Bezirke Landeck, Imst und Kufstein
- in der Steiermark die Bezirke Voitsberg, Murau, Liezen und Murtal.
Darüber hinaus gilt generell in ganz Österreich ein achtsamer Umgang mit Feuer. Es ist zum Beispiel verboten, brennende oder noch glimmende Dinge wie Zigaretten oder Streichhölzer einfach wegzuwerfen.
Außerdem darf laut Forstgesetz im Wald und in seiner Nähe nur jemand Feuer machen, der ausdrücklich dazu berechtigt ist. "Mehr als acht von zehn Waldbränden verursacht der Mensch. Wer sich im Wald aufhält, hat die Verpflichtung, sich verantwortungsvoll zu verhalten", sagte der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP).
Fünf Verhaltensregeln gegen Waldbrände
"Genießen Sie den Aufenthalt im Wald, aber halten Sie sich bitte unbedingt an die fünf einfachen Verhaltensregeln. Damit können Sie Katastrophen verhindern":
- Im Wald sollte nicht geraucht werden.
- Die Glut von Rauchwaren oder unachtsam entsorgter Zigaretten kann Brände auslösen.
- Es darf auch kein Feuer entzündet werden.
- Lagerfeuer, Grillfeuer sowie das Ausbringen von Asche oder Glut im Wald oder in der Nähe des Waldes können außer Kontrolle geraten.
- Es gilt auch Vorsicht beim Umgang mit Brauchtumsfeuern und Feuerwerk in der Nähe von Wäldern. Funkenflug kann die trockene Vegetation entzünden und einen Waldbrand verursachen.
Behördliche Verbote in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten seien strikt einzuhalten, eine Übertretung kann mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. Sollte es brennen, muss sofort die Feuerwehr unter 122 informiert werden.
Zusammenfassung
- Das Landwirtschaftsministerium warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr in zahlreichen Bezirken von Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Steiermark, obwohl die Trockenheit zuletzt abgenommen hat.
- Seit Jahresbeginn wurden in Österreich rund 160 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 56 Hektar dokumentiert, wobei laut Minister Totschnig mehr als 80 Prozent der Brände durch menschliches Fehlverhalten entstehen.
- In den betroffenen Regionen sind das Entzünden von Feuer und das Rauchen im und nahe am Wald streng verboten, Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden.