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Neue Regeln

Waffengesetz: Durchführungsverordnung in Begutachtung

Heute, 04:02 · Lesedauer 2 min

Nach der 2025 beschlossenen Verschärfung der Waffengesetze in Österreich wird nun die Waffengesetz-Durchführungsverordnung geändert und ist seit gestern, Mittwoch, in Begutachtung.

Laut Innenministerium (BMI) werde sie gleichzeitig mit Regelungen im Waffengesetz in Kraft treten, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen. 

Die notwendigen "Umbauarbeiten" im Zentralen Waffenregister (ZWR) werden voraussichtlich bis Mitte 2026 andauern und seien derzeit im Zeitplan.

Neugestaltung des Verfahrens

In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV) ist eine grundlegende Neugestaltung der Kriterien für die Durchführung von waffenpsychologischen Begutachtungen vorgesehen, um so die Qualitätsstandards zu erhöhen, berichtete das BMI am Donnerstag. 

Künftig erfolgt diese in einem mehrstufigen Prozess, bestehend aus einem Vorgespräch, psychologischen Tests, Fragebögen sowie einem persönlichen Explorationsgespräch. 

Letzteres sieht die Berücksichtigung der Testergebnisse samt einer Anamnese vor und soll rund vier Stunden dauern. "Kombipakete" oder Gruppenbegutachtungen seien dabei ausgeschlossen, so das BMI.

Fachspezifische Ausbildung in 40 Einheiten

Für waffenpsychologische Gutachter ist zudem eine umfassende fachspezifische Ausbildung im Ausmaß von 40 Einheiten vorgesehen. Eine Liste der eingetragenen Gutachter wird dann vom BMI geführt. 

Die Eintragung ist dabei auf fünf Jahre befristet, da dann eine Rezertifizierung, Fort- und Weiterbildungen sowie eine Supervision erforderlich (jeweils 40 Einheiten, Anmerkung) sein wird. 

Bestehende Psychologen haben laut Übergangsbestimmung ab Kundmachung fünf Jahre Zeit diese Fortbildung nachzuholen. Eine wertgesicherte Erhöhung des Kostenersatzes von 236 auf 678 Euro ist ebenfalls inkludiert. 

Die Änderungen in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV) umfassen eine Anpassung des Designs von Waffenbesitzkarten (z.B. Bewilligung für Schusswaffen der Kat. C, befristete Gültigkeitsdauer) sowie zahlreiche Verweisanpassungen, informierte das BMI abschließend.

Waffengesetz nach Amoklauf in Graz verschärft

Als Folge des Grazer Amoklaufs im Juni des Vorjahres verschärfte der Nationalrat die Waffengesetze im Herbst. Bei Waffen der Kategorie B (etwa Pistolen und Revolver) wurde das Mindestalter für den Kauf von 21 auf 25 Jahre und bei der Kategorie C (z.B. Flinten und Büchsen) von 18 auf 21 Jahre erhöht. 

Die sogenannte "Abkühlphase" beim Erwerb einer Schusswaffe wurde von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert. Die klinisch-psychologischen Gutachten wurden nach einer fünfjährigen Probephase verpflichtend gemacht. 

Verbessert wurde in der "ersten Welle" zudem der Datenaustausch zwischen den Behörden, etwa durch die Einbindung der Stellungskommission.

Video: Verschärftes Waffengesetz: Österreich reagiert auf Gewalt

Zusammenfassung
  • Waffenpsychologische Gutachter benötigen künftig eine 40 Einheiten umfassende Spezialausbildung, müssen sich alle fünf Jahre rezertifizieren und erhalten für ihre Arbeit einen erhöhten Kostenersatz von 678 Euro statt bisher 236 Euro.
  • Nach dem Grazer Amoklauf wurden das Mindestalter für den Erwerb von Waffen der Kategorie B auf 25 Jahre und für Kategorie C auf 21 Jahre angehoben sowie die Abkühlphase beim Waffenkauf von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert.