Verurteilung wegen Erpressung mit Nacktfotos in Salzburg
Das Urteil des Schöffensenates ist bereits rechtskräftig. Die wegen schwerer Erpressung angeklagten Rumänen waren zum Vorwurf der Erpressung geständig. Das Opfer hat tatsächlich Geld überwiesen. Bei einem geforderten Betrag von 60.000 Euro soll es beim Versuch geblieben sein.
Die Staatsanwaltschaft grenzte den Tatzeitraum auf Anfang Dezember 2024 bis Februar 2025 ein. Die Beschuldigte war zunächst als Pflegehelferin bei der Frau des Opfers beschäftigt. Schließlich verliebte sich der betagte Ehemann in die wesentlich jüngere Rumänin. Als sie dem 88-Jährigen von ihrer angeblichen finanziellen Notlage berichtet hatte, überwies er ihr aus Mitleid zunächst freiwillig 19.800 Euro bis 28. Oktober 2024.
Nachdem das Arbeitsverhältnis der Frau am 29. Oktober 2024 in Salzburg vereinbarungsgemäß beendet worden war und die Beschuldigte mit dem Opfer vereinbart hatte, einander Nacktfotos per WhatsApp zuzusenden, hat der Pensionist noch bis 21. November 2024 freiwillig 36.400 Euro überwiesen. Danach drohten die in Wien lebenden Beschuldigten, die Nacktfotos an seine Familie weiterzuleiten, falls nichts mehr überweist.
Das Opfer zahlte weiterhin Beträge an die Rumänen. Schließlich flog die Erpressung auf. Dem Verteidiger zufolge haben die Angeklagten das Geld für die Bezahlung von Schulden und für ihre Familie verwendet.
Zusammenfassung
- Ein rumänisches Paar wurde am Landesgericht Salzburg zu 22 und 20 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil es einen 88-jährigen Pensionisten mit Nacktfotos erpresst hat.
- Die Angeklagten forderten insgesamt 157.800 Euro, wobei das Opfer freiwillig 19.800 Euro und später weitere 36.400 Euro überwies, bevor die Erpressung zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 aufflog.
- Das Urteil ist rechtskräftig, die Beschuldigten waren geständig, und das erpresste Geld wurde laut Verteidigung für Schulden und die Familie verwendet.