Veruntreuung und Körperverletzung: Bedingte für Kärntnerin
Unter Tränen schilderte die Angeklagte am Mittwoch, wie es zu den Taten in den Jahren 2023 und 2024 gekommen war. Sie habe sich zu viel aufgehalst: "Ich vertrat 13 Fälle vor Gericht, hatte meine Firma und habe noch andere Fälle übernommen", so die 39-Jährige. Und: "Als Erwachsenenvertreterin habe ich anderen oft Geld ohne Übernahmebestätigung gegeben." - "Genau das ist das Problem! Sie können das Geld nicht genau beziffern", kritisierte die Richterin die fehlenden Aufzeichnungen.
"Ich habe mich einfach übernommen und habe den Überblick verloren", versuchte sich die Angeklagte zu rechtfertigen. Im Tatzeitraum habe sie unter einer schweren Kokainsucht gelitten. Die Frage, ob das Geld in Drogen geflossen sei, bejahte die Rechtsanwaltsassistentin. Sie sei früher schon drogenabhängig gewesen, habe dann vor 20 Jahren eine Therapie gemacht und sei aufgrund der Überforderung rückfällig geworden. "Das war viel schlimmer als beim ersten Mal", so die Angeklagte. Sie sei den Freund, der sie immer wieder mit Kokain versorgte, nicht losgeworden.
Im September 2023 habe sie bemerkt, dass dieser Freund Drogen in ihrer Wohnung versteckt hatte: "Ich habe zwar Drogen konsumiert, aber ich wollte nie welche in meiner Wohnung haben." An besagtem Tag sei ihre Tochter zuhause gewesen. Die 39-Jährige wollte nach eigenen Angaben, dass der Mann ihre Wohnung verlässt: "Er sollte aus dem Fenster und aus meinem Leben verschwinden". Als er aus dem offenen Fenster flüchten wollte, habe sie ihm einen Schubser gegeben. Der Mann stürzte und verletzte sich dabei.
Zusatzstrafe nach Erstverhandlung
"Sie haben gut daran getan, ein Geständnis abzulegen", so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Das sei ein wesentlicher Milderungsgrund. In einem ersten Verfahren im Dezember war die Frau bereits zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Bei dem Urteil vom Mittwoch handelte es sich um eine Zusatzstrafe, insgesamt betrage die bedingte Freiheitsstrafe also sieben Monate. Die Ansprüche der Privatbeteiligten von mehr als 30.000 Euro erkannte die 39-Jährige an: "Ich stehe dazu und bin geständig, aber ich habe auch sehr viel Gutes getan."
Die Richterin ermahnte die Angeklagte abschließend: "Wenn Sie in den nächsten drei Jahren wieder etwas anstellen, gibt es eine neue Strafe und Sie gehen die sieben Monate in Haft. Das kann Ihnen auch blühen, wenn Sie wieder mit Drogen anfangen. Wenn Sie merken, dass Sie wieder Probleme bekommen, melden Sie sich besser vorher bei mir."
Zusammenfassung
- Eine 39-jährige Rechtsanwaltsassistentin wurde am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie als Erwachsenenvertreterin sechs Personen um 30.000 Euro geschädigt und ihren Drogendealer aus dem Fenster gestoßen hatte.
- Die Frau gab an, im Tatzeitraum 2023 und 2024 unter einer schweren Kokainsucht gelitten und das veruntreute Geld für Drogen ausgegeben zu haben.
- Mit einer bereits bestehenden Verurteilung von drei Monaten ergibt sich eine Gesamtstrafe von sieben Monaten bedingter Haft, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.