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Urteil

96.000 Euro Strafe: Verleger wollte Lehrling "imagemäßig" töten

Heute, 09:11 · Lesedauer 4 min

Ein österreichischer Verleger ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte einem Handyshop-Lehrling mit der Vernichtung seines Images gedroht und vor der Polizei angegeben, von diesem "brutalst niedergeschlagen" worden zu sein, was aber nicht stimmte.

Zu den hitzigen Szenen war es im vergangenen Sommer in einem Handyshop in einem Klagenfurter Einkaufszentrum gekommen. Der Angeklagte wollte dort eine Handyfolie gratis ausgetauscht haben, was der Lehrling des Geschäfts aber ablehnte.

Daraufhin habe der Verleger laut Anklage gedroht: "Sie sind imagemäßig tot!" Als er begann, den Lehrling zu filmen, nahm dieser ihm das Handy ab.

Der anrückenden Polizei erzählte der Unternehmer dann, er sei niedergeschlagen und schwer an der Hand verletzt worden. Das stellte sich später dank Auswertung der Videoüberwachung als falsch heraus. Trotzdem verlor der Lehrling seinen Job.

Verleger übernahm Verantwortung für Drohung

Ein Geständnis sei der wesentlichste Milderungsgrund, machte Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten aufmerksam - dafür müsse es aber umfassend und reumütig sein.

Er übernehme die Verantwortung für die gefährliche Drohung, erklärte der Verleger. Und zur Verleumdung meinte er: "Ich habe Schmerzen gehabt. Wenn die Zeugen angeben, ich hätte gesagt, ich wäre voll niedergeschlagen worden, dann wird das wohl stimmen. Ich konnte mich in meiner Aufregung nicht mehr erinnern." Kein Geständnis, wie der Richter festhielt.

"Bin einer der reichsten Österreicher"

Also wurden die einschreitenden Polizeibeamten als Zeugen befragt, die das Bild einer nicht alltäglichen Amtshandlung zeichneten. "Der Angeklagte war sehr aufbrausend, hat mehrfach betont, dass er brutalst niedergeschlagen wurde", gab ein Polizist an.

Und nicht nur das: "Er hat öfters gesagt: Was glaubt ihr, wer ihr überhaupt seid. Er hat auch uns gegenüber gesagt, dass er einer der reichsten Österreicher ist." Erst ein Verweis auf mögliche Folgen seiner Alteration führte zu einem ruhigeren Ablauf der Amtshandlung, erzählte der Polizist: "Ich habe ihm gesagt, dass ich jede Partei gleich behandle und wenn er sich nicht beruhigt, wird das schlimmstenfalls in einer Festnahme enden."

Er habe jedenfalls den Eindruck, dass der Angeklagte Druck aufbauen wollte. Der beschuldigte Lehrling habe vielmehr einen aufgelösten Eindruck gemacht. Ein weiterer Zeuge habe auch noch angegeben, dass die Aggressivität vom Angeklagten ausgegangen ist. 

Richter: "Zum Fremdschämen"

Diese Aussagen waren dann doch Anlass für eine neuerliche Unterredung zwischen dem Angeklagten und seiner Verteidigerin, die schließlich in einem Geständnis gipfelte: "Wenn es für Dummheit eine Strafe geben würde, müsste man mich für drei Jahre ins Gefängnis stecken", wiederholte der Angeklagte. So viel wurde es dann zwar nicht - sondern eine Geldstrafen von 320 Tagessätzen zu je 300 Euro.

Bei der Begründung wurde Richter Liebhauser-Karl dafür umso deutlicher: "Die gefährliche Drohung war geradezu ein Paradefall. Sie wurde dadurch verwirklicht, dass gedroht wurde, einen Lehrling imagemäßig zu vernichten."

Das sei nicht nur etwas, was die oberen 10.000 treffen könne, sondern jeden. Was die Verleumdung angeht, so gebe es überhaupt keinen Zweifel an der Verwirklichung des Tatbestandes. Der Angeklagte habe ganz bewusst seine Stellung genutzt, wurde der Richter noch deutlicher: "Es war zum Fremdschämen, wie Sie Ihre Position missbraucht haben."

gal ob gegenüber einem "kleinen Lehrling" oder den Beamten: Der Modus Operandi, seinen Einfluss und seine Medienmacht zu betonen, sei immer der gleiche gewesen. Und auch dass der Angeklagte eine schwere Körperverletzung geltend machen wollte, aber einige Tage später ohne Einschränkungen an einer Fernsehdiskussion teilgenommen habe, sorgte beim Richter für Kopfschütteln.

Neben der Geldstrafe wurden dem Lehrling auch rund 5.800 Euro zugesprochen - für den Verdienstentgang und seine Rechtsvertretung, als gegen ihn selbst ein Ermittlungsverfahren lief, das aber bald eingestellt wurde. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Julius Heidinger gab keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Ein österreichischer Verleger ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
  • Der Mann hatte einem Handyshop-Lehrling mit der Vernichtung seines Images gedroht und vor der Polizei angegeben, von diesem "brutalst niedergeschlagen" worden zu sein, was aber nicht stimmte.
  • Dem Lehrling wurden zusätzlich rund 5.800 Euro für Verdienstentgang und Rechtsvertretung zugesprochen.