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VfGH lehnt Antrag ab: Cannabis bleibt verboten

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag auf Aufhebung des Cannabisverbots abgelehnt. Als Grund wurde die Aussichtslosigkeit des Antrages vorgebracht.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung eines Antrags abgelehnt, der sich gegen das Verbot des Cannabiskonsums gerichtet hat. Den Antrag hatte ein Niederösterreicher eingereicht, der damit argumentiert hatte, dass der Cannabis-Konsum nur mit einem sehr geringen Risiko einer psychischen und physischen Abhängigkeit verbunden und somit das Verbot im Suchtmittelgesetz unverhältnismäßig, unsachlich und verfassungswidrig sei.

Antrag hat "keine ausreichende Aussicht auf Erfolg"

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung dieses Antrages jedoch nun ab. Es läge im "rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren". Vor diesem Hintergrund habe der Antrag "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg". Das Cannabis-Verbot bleibt somit aufrecht.

VfGH: GIS-Gebühren für Internet-Nutzer

Der VfGH entschied außerdem, dass der "gebührenfreie Empfang von ORF-Programmen über das Internet" verfassungswidrig ist. Somit sollen künftig auch Personen, die ORF-Programme ausschließlich im Internet sehen und hören, ein Programmentgelt entrichten. 

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  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag auf Aufhebung des Cannabisverbots abgelehnt.
  • Als Grund wurde die Aussichtslosigkeit des Antrages vorgebracht.

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