Verfahren um tödliche Polizeischüsse bleibt eingestellt
Die Witwe des 55-Jährigen wollte jedoch, dass weiter ermittelt wird, und brachte im September einen Fortführungsantrag ein. Dieser wurde nun vom Landesgericht Eisenstadt zurückgewiesen. Die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit werden somit nicht wieder aufgenommen.
Der Polizist hatte auf den deutschen Staatsbürger geschossen, weil dieser zuerst seine Ehefrau und dann die Beamten mit einer Machete bedrohte, einen Polizisten verletzte und sich auch mit Worten und Pfefferspray nicht beruhigen ließ. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens Anfang August damit, dass aufgrund des Angriffs des Mannes mit einer Hieb- und Stichwaffe Lebensgefahr bestanden habe und der Waffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.
Die Witwe sah das anders. Sie hatte die Vorgangsweise der Polizei schon kurz nach dem Vorfall in einem Facebook-Posting kritisiert. Dabei meinte sie, ihr Mann habe sie nicht bedroht, statt eines Polizeieinsatzes hätte es einen psychiatrischen Notdienst gebraucht. Der Anwalt des Exekutivbeamten, Nikolaus Rast, hatte unterdessen stets betont, dass es sich um eine "bedrohliche Situation" gehandelt habe.
Zusammenfassung
- Das Verfahren gegen einen Polizisten, der im Jänner in Bad Sauerbrunn einen 55-Jährigen erschoss, bleibt eingestellt.
- Der Fortführungsantrag der Witwe wurde abgelehnt, da die Staatsanwaltschaft den Waffengebrauch als gerechtfertigt ansah.
- Der Mann hatte mit einer Machete bedroht, was die Polizei als lebensgefährlich einstufte.