Venedig will härter gegen Taschendiebe vorgehen können
Brugnaro kritisierte eine vom Parlament verabschiedete Justizreform, die zahlreiche kleinere Delikte - darunter geschickte Diebstähle - nur noch auf Antrag der Geschädigten verfolgt. Das bedeutet: Ohne formelle Anzeige der Opfer kann keine strafrechtliche Verfolgung erfolgen. In der Praxis stellen jedoch ausländische Touristen, die am häufigsten betroffen sind, selten Strafanzeige, da sie meist am selben Tag oder kurz darauf abreisen. So bleiben selbst serienmäßig agierende Taschendiebe straffrei, heißt es in dem Appell des Bürgermeisters, der von italienischen Medien veröffentlicht wurde.
Zwar hat ein kürzlich von der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verabschiedetes Sicherheitspaket bereits einige Anpassungen gebracht - etwa im Umgang mit Schwangeren oder Müttern kleiner Kinder, die beim Diebstahl erwischt werden -, doch für Taschendiebstahl gilt weiterhin die Regel: Keine Anzeige, kein Verfahren. "Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass solche Delikte zum Alltag gehören und das Leben der Menschen sowie das Image der Stadt beeinträchtigen", erklärte Brugnaro.
Der Bürgermeister bot seine sofortige Teilnahme an einem Treffen im Parlament an, um konkrete Lösungen zu diskutieren. Die Polizei und Gemeindesicherheitskräfte seien täglich im Einsatz - in Uniform und zivil - doch ohne gesetzliche Anpassungen seien ihre Möglichkeiten begrenzt. Das Strafrecht müsse wieder stärker auf die Seite der Opfer gestellt werden, insbesondere in touristisch stark frequentierten Städten wie Venedig, argumentierte Brugnaro.
Zusammenfassung
- Der Bürgermeister von Venedig fordert vom italienischen Parlament und der Regierung gesetzliche Änderungen, um effektiver gegen das wachsende Problem des Taschendiebstahls vorgehen zu können.
- Durch eine Justizreform werden kleinere Delikte wie Taschendiebstahl nur noch auf Antrag der Geschädigten verfolgt, weshalb viele Täter straffrei bleiben, da Touristen selten Anzeige erstatten.
- Brugnaro betont, dass die Polizei und Sicherheitskräfte ohne gesetzliche Anpassungen kaum wirksam gegen die Täter vorgehen können, und warnt vor einer Gewöhnung an diese Delikte im Alltag.