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Rückerstattung

Unzulässige Bankgebühren: Wer jetzt Geld zurück bekommt

05. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte einige Bankspesen der Santander Bank für unzulässig. Welche Kund:innen sich nun über eine Rückerstattung freuen dürfen und wie man zu dieser kommt, hat PULS 24 herausgefunden.

In vielen Verträgen der Santander Consumer Bank finden sich rechtswidrige Gebühren – das bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Arbeiterkammer (AK).

Die Santander Bank zahlt die ungerechtfertigten Kreditgebühren nun zurück. Es gehe um mehr als 100.000 Verträge und in Summe um "Millionen", die rückerstattet werden müssen, teilte die Arbeiterkammer mit. 

Welche Gebühren sind unzulässig?

  • Kreditbearbeitungsgebühr: Wenn in den Kreditverträgen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr bestimmte weitere Gebühren verrechnet werden, ist das laut OGH intransparent und unzulässig. Konkret: eine einmalige Erhebungsgebühr, eine einmalige Lohnvormerkgebühr sowie sonstige Kosten und Gebühren, die bei Vertragsabschluss oder -abwicklung anfallen, etwa Stundungsgebühren oder Ratenplanänderungen.
  • Zusätzliche Kontoführungsgebühren: In den Kreditverträgen sind zusätzlich zur Kontoführungsgebühr weitere mit der Kontoführung verbundene Leistungen wie etwa eine automatische jährliche Kontomitteilung und eine Zahlungsanweisungsgebühr enthalten – das ist laut OGH ebenso intransparent.
  • 12-Euro-Gebühr bei geplatztem Lastschrifteinzug: Diese "Pauschalstrafe" ist gröblich benachteiligend und unzulässig.
  • Preisaushanggebühren: Santander verlangte Entgelte für Nebenleistungen (etwa Stundung, Ratenplan) laut aktuellem Preisaushang – doch diese Preislisten können beliebig verändert werden. Das ist ebenso rechtswidrig.

Was bekomme ich konkret zurück?

Grundsätzlich sind alle Verbraucherkreditverträge betroffen, die zwischen 2015 und Herbst 2023 – teilweise auch davor und danach – abgeschlossen wurden.

Rückerstattet werden: 

  • Rückzahlung Kreditbearbeitungsgebühr: Santander zahlt die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig zurück, wenn es zu Überschneidungen und Doppelverrechnungen mit anderen Gebühren gekommen ist.
  • Rückzahlung Kontoführungsgebühren: Santander zahlt die Kontoführungsgebühren für alle Verbraucherkreditverträge komplett zurück.
  • Laufende Kreditverträge: Die Bank rechnet automatisch neu, der Saldo wird korrigiert. Die Bank informiert Betroffene ab Anfang Juni per Brief über die Höhe der Gutschrift, in einem zweiten Schreiben über die neue, gesunkene Kreditrate und Restlaufzeit.

Wie komme ich zu meiner Rückerstattung?

Laufende Verträge werden automatisch berichtigt. Bei bereits beendeten Verträgen ist ein Antrag auf Überprüfung nötig, dieser ist auf der Homepage der Bank abrufbar.

Die Bank hat außerdem eine Hotline unter 05 0203 2650 eingerichtet.

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Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte einige Bankspesen der Santander Bank für unzulässig.
  • Welche Kund:innen sich nun über eine Rückerstattung freuen dürfen und wie man zu dieser kommt, hat PULS 24 herausgefunden.