Tote Mutter in Tirol: 43-jähriger Sohn vor Gericht geständig
"Ich bin schuld, dass meine Mama tot ist", sagte er bei seiner Einvernahme zu Beginn der Verhandlung. Er habe sie "erschlagen", erklärte der Angeklagte in seiner Einvernahme vor Richterin Helga Moser und den Geschworenen. Es sei aber "nicht geplant gewesen", fügte der 43-jährige Tiroler hinzu. Vor der Tat habe er jedenfalls "in einem Lokal Whisky getrunken" und sei dann wieder zuhause mit seiner pflegebedürftigen Mutter "in eine Diskussion gekommen", skizzierte er schließlich die Zeit vor der Tötung.
"Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte", führte der Mann aus. Das Streitgespräch habe sich schließlich "hochgeschaukelt" und er selbst sei "außer Kontrolle geraten": "Ich wurde sauer und habe dann zugeschlagen." Wie oft, konnte er auf Nachfrage von Moser nicht sagen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war es aber zumindest 22 Mal. Zudem soll er auf ihr gekniet sein, was zum Bruch der zweiten und dritten Rippe führte und sie zumindest 20 Sekunden gewürgt haben - mit der Folge dass ihr Zungenbein brach.
Es sei "unstrittig, dass der Angeklagte seine Mutter getötet hat", hatte zuvor Staatsanwalt Markus Grüner in seinem Eröffnungsplädoyer ausgeführt. Kurz schilderte er dabei das Zusammenleben der getöteten 69-Jährigen und des Angeklagten: "Sie lebten mehrere Jahre zusammen, die Frau war bettlägerig und insgesamt nicht gut beieinander." Ebenjener Frau habe er schließlich im Juni vergangenen Jahres fast zwei Dutzend Faustschläge verpasst: "Die Verletzungen sind wirklich eindeutig." Auch den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt benannte Grüner: "Der Tod ist gegen 2.00 bis 4.00 in der Früh eingetreten."
Der Verteidiger des Mannes stellte daraufhin die Tat an sich ebenfalls nicht in Abrede. "Vieles ist unbestritten und tatsächlich ganz eindeutig", sagte er. "Mein Mandant weiß auch, dass er heute nicht als freier Mann aus dem Schwurgerichtssaal gehen wird", so der Verteidiger. Es werde aber eine Frage der Einschätzung der Geschworenen sein, ob es wirklich Mord gewesen sei.
Gutachterin attestierte Zurechnungsfähigkeit, aber Gefährlichkeit
Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner attestierte dem Mann im Anschluss jedenfalls Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. "Er wusste, wo er ist und was er tat", erklärte die renommierte Psychiaterin. Weder liege eine schwerwiegende psychische Erkrankung vor, noch sei bei der Tat eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" vorgelegen. Sehr wohl sei der Angeklagte aber gefährlich: "Er hat eine kurze Zündschnur." Somit könne es auch "jederzeit" wieder zu ähnlich gelagerten Gewalttaten kommen, weshalb eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum anzuraten sei.
Der Mann habe jedenfalls mit "massiver Gewalt" agiert, schilderte Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz. "Es waren zumindest 22 massive Schläge, vermutlich mehr", führte sie aus. Auch habe er seine Mutter "zwischen 20 und 30 Sekunden gewürgt", was allerdings nicht zum Tod geführt habe. Zum Tod hätten hingegen Kopfplatzwunden geführt, verursacht durch die Schläge.
Staatsanwalt sprach von "bedingtem Vorsatz" und somit von Mord
Diese massive Gewalteinwirkung strich auch der öffentliche Ankläger in seinem Schlussplädoyer heraus. Zudem gehe er davon aus, dass der Angeklagte mit einem "bedingen Vorsatz" agiert, also den Tod der Mutter "billigend in Kauf genommen hat". Daher müsse man von Mord ausgehen, so Grüner.
"Es war wohl ein Totschlag im Affekt", strich hingegen der Verteidiger in seinen Schlussworten heraus. "Er hatte ein Blackout und hat dann zugeschlagen." Nach den Schlussplädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Ein Urteil wurde im Laufe des Nachmittags erwartet.
Angeklagte stritt Tötung der Mutter zunächst ab
Nach der Tat hatte der Beschuldigte zunächst jegliche Schuld von sich gewesen. Der stellvertretende Leiter des Tiroler Kriminalamtes (LKA), Philipp Rapold schilderte damals gegenüber der APA, dass der Mann im Zuge seiner Einvernahme bei der Version bleibe, sich in jener Nacht schlafen gelegt und seine Mutter dann tot aufgefunden zu haben. Er verständigte selbst die Polizei. Bei der Untersuchung des Leichnams stellte ein Notarzt jedoch verdächtige Verletzungen fest. Der stark alkoholisierte Sohn wurde noch an Ort und Stelle festgenommen. Die 69-Jährige hatte zuletzt in der Wohnung ihres Sohnes gelebt. Der 43-Jährige hatte sich um die Pflegebedürftige gekümmert.
Zusammenfassung
- Ein 43-jähriger Mann gestand vor dem Landesgericht Innsbruck, im Juni 2024 seine 69-jährige, bettlägerige Mutter getötet zu haben.
- Er fügte ihr mindestens 22 Faustschläge gegen Kopf und Gesicht zu und würgte sie 20 bis 30 Sekunden lang, was zu tödlichen Kopfplatzwunden führte.
- Vor der Tat hatte der Angeklagte Whisky getrunken, es kam zu einem Streit, bei dem die Mutter äußerte, nicht mehr leben zu wollen.
- Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann Zurechnungsfähigkeit, aber auch eine hohe Gefährlichkeit und empfiehlt eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
- Die Staatsanwaltschaft sieht Mord mit bedingtem Vorsatz, während der Verteidiger auf Totschlag im Affekt plädiert, das Urteil der Geschworenen stand noch aus.