Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg - Prozess startet
Der Verteidiger hat den Angriff als "Tat eines Wahnsinnigen" bezeichnet. Der 28-Jährige habe damals Stimmen gehört und könne sich an die Attacke nur diffus erinnern, sagte Jürgen Vongries. Die Opfer habe er zufällig ausgesucht, warum sei unklar. "Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können." Der Afghane sei ein sehr kranker Mensch, der sich seither Vorwürfe mache. "Er habe einen Teufel im Kopf gehabt, der viel mit ihm geredet habe."
Der Flüchtling soll am 22. Jänner 2025 im Park Schöntal in Aschaffenburg gezielt eine Krippenkindergruppe angegriffen haben - mit einem rund 30 Zentimeter langen Küchenmesser. Ein zweijähriger Bub marokkanischer Herkunft wurde tödlich verletzt. Zudem starb ein 41 Jahre alter Deutscher, der zufällig vorbeikam und den Kindern helfen wollte.
Der Verdächtige soll darüber hinaus auf ein zweijähriges Mädchen aus Syrien und einen heute 73-jährigen Deutschen eingestochen haben - beide überlebten. Eine Erzieherin (59) brach sich in dem Tumult einen Arm.
Mord und Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor. Laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine "hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe".
Verdächtiger war polizeibekannt
Als immer mehr Passanten gegen den Verdächtigen vorgingen, flüchtete der Verdächtige nach bisherigen Erkenntnissen zu Fuß und konnte rund zwölf Minuten nach dem ersten Notruf in der Nähe von Bahngleisen widerstandslos festgenommen werden. Das blutverschmierte Messer lag nicht weit weg.
Der 28-Jährige war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und vorübergehend in einer Psychiatrie. Seit März 2023 registrierten die Behörden zahlreiche Vorfälle. Es gab Ermittlungen wegen tätlicher Angriffe und Widerstands gegen Polizisten, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Strafbefehle und Geldstrafen wurden erlassen.
Schuldunfähigkeit steht im Raum
In dem Sicherungsverfahren geht es neben der Gewalttat im Park auch um einen Vorfall am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg). Damals soll der Afghane eine Bewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt.
Zusammenfassung
- Neun Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf eine Krippengruppe in Aschaffenburg steht ein 28-jähriger Afghane wegen Mordes, versuchten Mordes und weiterer Delikte vor Gericht.
- Bei dem Angriff am 22. Jänner 2025 wurden ein zweijähriger Bub marokkanischer Herkunft und ein 41-jähriger Deutscher getötet, zwei weitere Personen schwer verletzt und eine Erzieherin brach sich einen Arm.