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Tierschützer mit Beschwerden gegen Singvogelfang erfolgreich

Heute, 12:46 · Lesedauer 2 min

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat den Beschwerden des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und von Tierschutz Austria gegen rund 30 Bescheide zum Singvogelfang im Salzkammergut stattgegeben. Die Bezirkshauptmannschaften müssen künftig wesentlich genauer prüfen. Der Singvogelfang im Salzkammergut ist offiziell ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO eingetragen.

Im Herbst werden Gimpel, Stieglitze, Erlenzeisige und Fichtenkreuzschnäbel mithilfe von Lockvögeln gefangen und über den Winter in Volieren gehalten, bei einer Ausstellung gezeigt und im Frühling wieder freigelassen. Tierschützer kritisieren das Brauchtum aber als Tierquälerei.

Fangzeit ist von 15. September bis Ende November, für den Fang braucht man eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft. Laut VGT wurden heuer etwa 370 Bewilligungen erteilt, gegen rund 30 legten die Tierschützer Beschwerden ein. Diesen wurde stattgegeben, die Bescheide müssen neu erlassen werden. Im Wesentlichen wurden die Bezirkshauptmannschaften beauftragt, mehr Recherchen anzustellen. U.a. brauche man ein aktuelles Gutachten über den guten Erhaltungszustand der Arten, es müsse sichergestellt werden, dass keine anderen Arten gefangen werden etc. Zudem dürften die Bewilligungen nicht auf drei Jahre ausgestellt werden.

Für den VGT steht damit fest, dass damit alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang rechtswidrig seien, weil sie "praktisch denselben Wortlaut haben". Die Bescheide müssten eigentlich alle einzeln geprüft werden. Man habe aber aus Kostengründen nur gegen rund 30 Beschwerde erhoben, so der VGT. Die anderen Bescheide sind laut LVwG mittlerweile rechtskräftig. Für die Empfänger der 30 beeinspruchten Bescheide ändert sich nichts, denn die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung und nun ist die Fangsaison zu Ende.

VGT-Obmann mit Vorwürfen gegen Bezirkshauptmannschaften

"Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des oberösterreichischen Salzkammerguts über den Singvogelfang entschieden", zeigte sich VGT-Obmann Martin Balluch erleichtert. "Seit Jahrzehnten werden hier rechtswidrig Vögel gefangen", so Balluch, der den Bezirkshauptmannschaften vorwirft, dass sie "wissentlich diese illegalen Machenschaften decken, insbesondere, indem sie ganz offensichtlich rechtswidrig für drei Jahre Genehmigungen ausstellen, obwohl wortwörtlich im Gesetz steht, dass die Genehmigungen nur für eine Fangsaison erteilt werden dürfen".

Zusammenfassung
  • Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat Beschwerden von Tierschützern gegen rund 30 von insgesamt etwa 370 erteilten Bewilligungen für den Singvogelfang im Salzkammergut stattgegeben.
  • Der VGT sieht alle 370 Genehmigungen als rechtswidrig an, da sie im Wortlaut identisch sind, während die meisten Bescheide mittlerweile rechtskräftig und die Fangsaison bereits beendet ist.